Hallo zusammen,
leider finde ich nirgends die Einstellungen zu den rechtlichen Sanierungsbeschränkungen für die CO2-Kostenaufteilung, die den Vermieteranteil um je 50% reduzieren.
Ich hoffe auf Hilfe.
LG Paul
Gemeint ist:
"Es bestehen rechtliche Beschränkungen für wesentliche energetische Verbesserungen des Gebäudes, beispielsweise bestehen denkmalschutzrechtliche Vorgaben, die einer Sanierung der Fassade entgegenstehen"
"Es bestehen rechtliche Beschränkungen für wesentliche Verbesserungen der Wärme- und Warmwasserversorgung des Gebäudes, beispielsweise gibt eine kommunale Satzung den Anschluss an ein Wärmenetz vor (Anschluss- und Benutzungszwang)"