Wechsel der Besteuerungsmethode auf Fahrtenbuch nach Fahrzeugwechsel (Dienstwagen)

  • Hey Leute,

    ich habe ein kleines Problem bei meiner Steuererklärung mit der Software ZDF Wiso und hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen. Mein Arbeitgeber versteuert den Firmenwagen pauschal mit 1%, alles andere muss ich dann selbst über die Einkommensteuererklärung anpassen.

    Situation: Ich hatte bis zum 15. April letzten Jahres einen Firmenwagen, den ich mit der 1%-Regel versteuern wollte. Ab dem 16. April habe ich einen neuen Firmenwagen bekommen und möchte diesen mit Fahrtenbuch versteuern. Ich nutze eine Software und habe jeden Tag lückenlos dokumentiert. Da ich den Firmenwagen zu 95 % geschäftlich nutze, extrem viele berufliche Fahrten habe und kaum privat unterwegs bin, lohnt sich das für mich auf jeden Fall.

    Problem: In ZDF Wiso kann ich irgendwie nur einmal die Besteuerung ändern, nachdem ich die Lohnsteuerbescheinigung eingegeben habe. Ich verstehe nicht, wie ich einstellen kann, dass nur für den Zeitraum bis zum 15. April das alte Auto mit 1 % versteuert wird und danach das neue Auto mit Fahrtenbuch. Ich will das nicht unnötig kompliziert machen, aber die Software lässt sich das unterjährig nicht abbilden.

    Hat jemand eine Idee, wie ich das sauber eintragen kann oder wie andere das gemacht haben? Muss ich das eventuell manuell berechnen und als Korrektur eintragen?


    Falls ja wo genau ? Hatte so einen Fall noch nicht und ich bin echt am verzweifeln. =O


    Liebe Grüße

  • ich habe ein kleines Problem bei meiner Steuererklärung mit der Software ZDF Wiso und hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen. Mein Arbeitgeber versteuert den Firmenwagen pauschal mit 1%, alles andere muss ich dann selbst über die Einkommensteuererklärung anpassen.

    Situation: Ich hatte bis zum 15. April letzten Jahres einen Firmenwagen, den ich mit der 1%-Regel versteuern wollte.

    Dann musst Du für den doch gar nichts "korrigieren", wenn es bei der AG-Lösung bleibt.

    Ansonsten gib das Stichwort Fahrzeugwechsel dich einmal in SteuerGPT ein:

  • Dann musst Du für den doch gar nichts "korrigieren", wenn es bei der AG-Lösung bleibt.

    Ansonsten gib das Stichwort Fahrzeugwechsel dich einmal in SteuerGPT ein:

    Hallo Halmo miwe4,

    vielen Dank für deine Antwort.

    Doch, ich muss die Besteuerung ab April ändern, da ich seit Erhalt des neuen Fahrzeugs ein Fahrtenbuch führe.

    Genau dieselbe Frage habe ich auch bereits SteuerGPT gestellt und dort die gleiche Erklärung erhalten. Allerdings sehe ich keine passende Eingabemaske. Ich finde die Stelle nicht, an der ich beide Fahrzeuge mit den jeweiligen Nutzungszeiträumen eintragen kann.

    Wenn ich nach dem Übertragen der Lohnsteuerbescheinigung bei der Frage zur Besteuerung auswähle, dass ich den Firmenwagen anders als der Arbeitgeber versteuern möchte, kann ich nur einige wenige Daten eingeben, z. B. die tatsächlichen Kosten, die Laufleistung, und der Anteil der privaten Nutzung wird dann berechnet.

    Aber wo trage ich das zweite Fahrzeug ein?

    Entweder bin ich blind oder ich suche an der falschen Stelle.

    Vielen Dank vorab für deine Unterstützung.

    Viele Grüße

  • Dann musst Du für den doch gar nichts "korrigieren", wenn es bei der AG-Lösung bleibt.

    Ansonsten gib das Stichwort Fahrzeugwechsel dich einmal in SteuerGPT ein:

    Doch, ich muss die Besteuerung ab April ändern, da ich seit Erhalt des neuen Fahrzeugs ein Fahrtenbuch führe.

    Dieser Teil der Antwort bezieht sich doch ganz klar wie beschrieben auf das erste Fahrzeug.

    Aber wo trage ich das zweite Fahrzeug ein?

    Du musst nur das zweite Fahrzeug eintragen, wenn sich gegenüber der Lohnversteuerung durch den AG für das erste Fahrzeug keine Änderung ergeben! Jetzt eindeutig genug? ;)

  • Billy 12. Januar 2026 um 11:50

    Hat den Titel des Themas von „Wechsel der Besteuerungsmethode auf Fahrtenbuch nach Fahrzeugwechsel (Dienstwagen, ZDF Wiso)“ zu „Wechsel der Besteuerungsmethode auf Fahrtenbuch nach Fahrzeugwechsel (Dienstwagen)“ geändert.
  • mit der Software ZDF Wiso

    Die gibt es nicht bzw. das ist zu unkonkret (unter dem ZDF WISO Label vertreibt die Firma Buhl eine Reihe verschiedener Softwareanwendungen). Was Du meinst ist vermutlich die Software WISO Steuer der Firma Buhl, wobei offen ist, um welche Jahresversion es sich handelt (was manchmal auch entscheidend ist für eine korrekte Antwort).

  • Du musst nur das zweite Fahrzeug eintragen, wenn sich gegenüber der Lohnversteuerung durch den AG für das erste Fahrzeug keine Änderung ergeben! Jetzt eindeutig genug?

    Aber laut SteuerGPT muss ich ja den Zeitraum eintragen. Das Auto habe ich ja an einem Tag bekommen und seit diesem Tag (16.04.25) führe ich ein Fahrtenbuch. Daher müsste ich doch nach meinem Verständnis beide Autos eintragen damit dem Finanzamt klar ersichtlich ist, welches Auto wie besteuer wird.

    Aber ich kann z.B. keine Nutzungszeiträume eintragen.

  • Die gibt es nicht bzw. das ist zu unkonkret (unter dem ZDF WISO Label vertreibt die Firma Buhl eine Reihe verschiedener Softwareanwendungen). Was Du meinst ist vermutlich die Software WISO Steuer der Firma Buhl, wobei offen ist, um welche Jahresversion es sich handelt (was manchmal auch entscheidend ist für eine korrekte Antwort).

    Entschuldige, ich habe mich hier zu unklar ausgedrückt...

    Es geht um die Software Wiso Steuer 2026 für das Steuerjahr 2025

  • Aber laut SteuerGPT muss ich ja den Zeitraum eintragen.

    Aber nur für "Korrekturen" zum Arbeitslohn. Und da gilt es dann für jedes zu korrigierende Fahrzeug eine eigene Maske anzulegen. Weshalb ich schrieb:

    ich habe ein kleines Problem bei meiner Steuererklärung mit der Software ZDF Wiso und hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen. Mein Arbeitgeber versteuert den Firmenwagen pauschal mit 1%, alles andere muss ich dann selbst über die Einkommensteuererklärung anpassen.

    Situation: Ich hatte bis zum 15. April letzten Jahres einen Firmenwagen, den ich mit der 1%-Regel versteuern wollte.

    Dann musst Du für den doch gar nichts "korrigieren", wenn es bei der AG-Lösung bleibt.

    Was Dir aber auch das Programm selber so sagt, wenn Du versuchst, etwas zu korrigieren, was nicht zu korrigieren ist:

  • Was Dir aber auch das Programm selber so sagt, wenn Du versuchst, etwas zu korrigieren, was nicht zu korrigieren ist:

    Hallo miwe4

    Ja, aber es geht um mein zweites Fahrzeug, das ich am 16.04. bekommen habe. Dieses wurde zunächst mit 1 % versteuert, ich habe aber ein Fahrtenbuch geführt, um bei meiner Einkommensteuererklärung die Besteuerungsmethode zu ändern.

    Somit müsste ich ja irgendwie eingeben können: 01.01.–15.04. → keine Änderung der Besteuerung, weil ich wie vom Arbeitgeber mit 1 % versteuert werden wollte.

    Ab 16.04., also ab meinem neuen Auto, möchte ich lieber das Fahrtenbuch nutzen, weil es für mich günstiger ist.

    Genau diese Funktion finde ich aber nicht. In der Maske kann ich bisher nur ein Auto für das ganze Jahr eintragen, ich finde aber keine Möglichkeit, zwei Fahrzeuge mit unterschiedlichen Besteuerungszeiträumen anzugeben.

    Es müsste doch ein Feld geben, in dem man das so eintragen kann:

    Auto 1: 01.01.–15.04., 1 %-Versteuerung

    Auto 2: ab 16.04., Fahrtenbuch

    Mir geht es um das zweite Auto. Unterjährig darf man ja auf Fahrtenbuch wechseln, sobald man einen neuen Dienstwagen bekommt, aber genau diese Möglichkeit kann ich nirgends finden... ich kann ja nicht das zweite Auto eingeben, ohne dem Programm den Nutzungszeitraum mitzuteilen. Und genau das ist mein Problem bei dem Screenshot.

  • Somit müsste ich ja irgendwie eingeben können: 01.01.–15.04. → keine Änderung der Besteuerung, weil ich wie vom Arbeitgeber mit 1 % versteuert werden wollte.
    .....
    Auto 1: 01.01.–15.04., 1 %-Versteuerung

    Nein, wie oft denn noch? Das ist mit dem geldwerten Vorteil erledigt, wenn es keine Deinerseits gewünschten Korrekturen dazu gibt.

    Dann musst Du für den doch gar nichts "korrigieren", wenn es bei der AG-Lösung bleibt.

    Du musst nur das zweite Fahrzeug eintragen, wenn sich gegenüber der Lohnversteuerung durch den AG für das erste Fahrzeug keine Änderung ergeben! Jetzt eindeutig genug? ;)

    Dann musst Du für den doch gar nichts "korrigieren", wenn es bei der AG-Lösung bleibt.

    Was Dir aber auch das Programm selber so sagt, wenn Du versuchst, etwas zu korrigieren, was nicht zu korrigieren ist:

  • Okay, dass ich für das erste Fahrzeug nichts eingetragen muss verstehe ich, aber den Fahrzeugwechsel finde ich nicht.


    Weil für Auto 2 möchte ich ja eben genau diese Versteuerung ändern. In der von dir gezeigten Maske kann ich aber keinen Nutzungszeitraum ändern, zumindest sehe ich das nirgendwo bei mir im Programm. Ich kann hierzu gerne mal Screenshots zeigen

  • Das siehst Du doch alleine schon im Screenshot meines vorherigen Posts #10. Fahrtenbuch bejahen und Fahrzeug sowie ggf. Zeitraum eindeutig benennen. Alle Daten und Kosten beziehen sich dann ausschließlich auf diese eine Fahrzeug.

    Man muss einfach nur machen, was das Programm einem sagt. Und ggf. auch einmal die erweiterte Forumssuche nutzen.

  • Man muss einfach nur machen, was das Programm einem sagt. Und ggf. auch einmal die erweiterte Forumssuche nutzen.

    Das versuche ich ja... aus Langeweile habe ich sicher nicht um Hilfe gebeten, sondern weil es einfach das erste Mal ist, dass ich diese Situation habe.

    Die Forensuche hatte ich genutzt, leider aber nicht genau meinen Fall abgebildet.

    Dennoch danke für deine Unterstützung und Bemühungen.