Datenübernahme volljähriges Kind in eigenen Steuerfall

  • Hallöchen,

    2024 ist meine Volljährige u. erwerbstätige Tochter ausgezogen. Jetzt soll ich erstmals eine eigene Steuererklärung für Sie machen. Kann ich die Daten (inklusive funktionierendem Datenabruf) übernehmen oder muss ich ganz von vorne mit der Dateneinghabe und Registrierung beginnen? Das sie als "Kind" nicht mehr zu meinem Haushalt gehört ist systemisch schon registriert. LG Katie

  • Falls für die Tochter ELStAM-Daten abgerufen werden sollen (z.B. Prüfung Freibeträge), muss für sie in jedem Fall ein eigener Elster-Account angelegt werden.

    Und für die ESt-Erklärung sind doch eh nur die wenigen Personendaten einzutragen, sofern etwas nicht durch den möglichen Bescheinigungsabruf (vorausgefüllte Erklärung) eingetragen wird.

  • Billy 11. Januar 2026 um 17:09

    Hat den Titel des Themas von „Volljähriges Kind ausgezogen, Datenübernahme“ zu „Datenübernahme volljähriges Kind in eigenen Steuerfall“ geändert.