Familienstand getrennt im gleichen Haus(halt)

  • Hallo zusammen,

    folgende Situation: Meine Frau und ich haben uns im Sommer 2024 getrennt, bis Oktober 2025 haben wir in diesem Status im gleichen (gemeinsamen) Haus gelebt;
    strikt aneinander vorbei aus familienrechtlicher Sicht.

    Ich muss für 2024 die Steuererklärung machen, dabei stellt sich mir die Frage nach der Eingabe der Daten:

    - Familienstand: Wahrscheinlich dauernd getrennt?
    - Wohnsitz: Haben die Ehepartner das ganze Jahr in einem gemeinsamen Haushalt gelebt: Wenn ich hier mit 'ja' antworte gibt's einen Fehler.
    Antworte ich mit 'nein', werde ich für mich als auch meine Frau gefragt, ob wir einen Teil des Jahres in einem Einzelhaushalt gelebt haben.

    Was muss ich denn wohl in unserer Situation eingeben?


    Schönen Sonntag!

  • Ich würde verheiratet angeben und im Rahmen der ergänzenden Angaben zur Erklärung darauf hinweisen, dass die Eheleute ab dem Tag X im gemeinsamen Haushalt dauernd getrennt lebend sind.

  • Die Frage ist, habt ihr die Trennung dem Finanzamt schon gemeldet? Spätestens bis zum Dezember 2024 hätte die Trennung mit Wirkung zum Januar 2025 gemeldet werden müssen.

    Ich glaub es gibt aber auch die Möglichkeit, dass man nur einen bestimmten Zeitraum angeben kann, wenn man die Frage mit dem gemeinsamen Haushalt mit "nein" beantwortet. Kann es aktuell aber nicht ausprobieren.


  • Getrenntleben bedeutet doch genau das, dass Ihr eben keinen gemeinsamen Haushalt mehr habt, auch wenn Ihr noch in der gemeinsamen Wohnung räumlich zusammenlebt. Es darf in der Zeit nur keine häusliche Gemeinschaft mehr geben, also keine persönliche oder wirtschaftliche Verbundenheit .
    Das Formular "Erkläung zum dauernden Getrenntleben" vom Finanzamt gibt es nicht mehr. Die Mitteilung an das Finanzamt geschieht durch den Antrag auf Steuerklassenwechsel.

  • Ich habe mal probiert. Ehegattenveranlagung ist auch mit Datum getrennt lebend im Laufe des Jahres 2024 kein Problem:

  • Ich bin unsicher ob ich den Thread hier kaoern darf oder einen eigenen machen soll, aber die letzte Antwort ist schon 1 Monat her...

    Ich habe ein ähnliches Szenario und stelle mir die dieFrage welchen Familienstand ich eintragen muss. Alleine diese eine Eingabe macht im planspiel schon eine (Mehr) Rückerstattung von 3000€ aus, also nicht ganz unerheblich.

    Folgender Sachverhalt:

    Ich nutze Wiso Steuer 2026 für das Steuerjahr 2025.

    Ab 14.07.2025 lebend wir getrennt von Bett und Tisch in der Ehewohung. Alles sauber getrennt, Kontoführung etc.

    Wiso gibt als Hilfetext aus dass man den Familienstand angeben soll der am 31.12. zutrifft.

    Aber wir sind ja faktisch noch verheiratet aber halt auch irgendwie "dauernd getrennt lebende" im Trennungsjahr. Also irgendwie beide Familienstände?! Ich würde jetzt eigentlich dauernd getrennt lebend wählen, weil wir zwar verheiratet sind aber im grund am 31.12 getrennmt leben. Was ist hier die richtige Angabe?

  • Die Frage ist doch gar nicht ob ich zusammen oder Einzelveranlagung machen kann. Sondern ob ich verheiratet oder dauernd getrennt lebend auswählen MUSS . Eine freie Entscheidung wird es doch nicht geben. Und da beide Auswahlmöglichkeiten zutreffend sind ist für mich nicht klar welche ich wählen muss.

  • Dem Finanzamt ist es gleich, welchen Familienstand du angibst. Die Software möchte, dass du den Stand am Ende des Jahres einträgst, also dauernd getrennt lebend seit XX.XX.2025. Es kann sein, dass im Trennungsjahr beide Familienstände übermittelt werden. Das sollte aus der ELSTER-Vorschau ablesbar sein.

  • Und da beide Auswahlmöglichkeiten zutreffend sind ist für mich nicht klar welche ich wählen muss.

    Es sind eben nicht beide zutreffend. Am 31.12. seid Ihr nun einmal zweifelsfrei ein (in demselben Haushalt) dauernd getrennt lebendes Ehepaar. Und das wurde in diesem Thread, an den Du Dich zurecht drangehängt hast, auch bereits eindeutig so beantwortet. Und ein Thread mit zutreffender Lösung ist ja nichts deshalb "veraltet", weil mal gerade einen Monat kein neuer Post dazugekommen ist.