Kosten für Gartenbewässerung nur einer Wohnung in einer WEG belasten

  • Ich mache nochmal einen neuen Thread zum Thema auf:

    WEG mit 3 Wohnungen

    der Garten gehört zur Wohnung im EG, daher soll auch nur diese die Kosten für die Gartenbewässerung tragen.

    Muss ich das über einen eigenen Zähler machen oder kann ich das auch anders lösen?

    Gedacht ist es so, dass die Rechnung der Stadt vom WEG-Konto gezahlt wird, die EG-Wohnung den Anteil für das Gartenwasser trägt und der Rest dann nach Personen aufgeteilt wird.
    Ich steh irgendwie auf dem Schlauch und komme da nicht weiter ....

  • Könnte man nicht als Umweg ein neues Konto Gartenwasser anlegen und diese mit dem Schlüssel Garten versehen und den in der EG Wohnung dem Schlüssel Garten zu 100% zurechnen ?

    Dann würde ich eine Umbuchung vom Konto Wasser an Konto Gartenwasser in Höhe des relevanten Betrages durchführen und könnte das "erste" Konto Wasser nach Personen abrechnen und das neue damit nur an das EG berechnen lassen ?

  • In etwa so kannst du es machen, aber denk dran, wie von mir bereits angedeutet, dass du nicht nur ein neues Konto anlegst, dann musst du den Umlageschlüssel so einrichten, dass das auch entsprechend bebucht und umgelegt werden kann.

    Wenn du das gemacht hast, dann musst du in den Wohneinheiten die Zurodnung entsprechend bei der so einstellen, dass nur der eine, der die Kosten gebucht bekommen soll, auch angegeben wird. Bei allen anderen, die nichts berechnet bekommen sollen, musst du das mit Stichtag entsprechend dem Programm mitteilen.

    Wie gesagt, es sind mehrere Schritte notwendig, machbar ist es aber ganz klar.