Hallo,
ich arbeite als Pflegefachkraft in der außerklinischen Intensivpflege.
Im Kalenderjahr 2025 war ich in drei unterschiedlichen Intensiv-Wohngemeinschaften in verschiedenen Orten im Einsatz. Die Einsatzorte können TÄGLICH wechseln.
Ich fahre jeweils mit dem privaten PKW von zuhause zum Einsatzort und zurück.
Laut meinem Arbeitsvertrag ist ein Arbeitsort zwar „derzeit“ benannt, der Arbeitgeber behält sich jedoch ausdrücklich vor, mir gleichwertige Tätigkeiten an anderen Arbeitsorten zuzuweisen. Eine dauerhafte erste Tätigkeitsstätte ist vertraglich nicht festgelegt.
Die Einsatzorte wechseln tageweise laut Dienstplan, oder kurzfristig bei Krankheitsfällen, innerhalb eines Arbeitstags arbeite ich jedoch durchgehend am selben Einsatzort (kein Ortswechsel während des Tages).
Meine Frage:
Sind die Fahrten von zuhause zu den jeweiligen Wohngemeinschaften und zurück steuerlich als Reisekosten (0,30 €/km für Hin- und Rückfahrt) anzusetzen
oder gelten die einzelnen Wohngemeinschaften trotz der wechselnden Einsätze jeweils als erste Tätigkeitsstätte, sodass nur die Entfernungspauschale (einfache Strecke) berücksichtigt werden darf? Und wie setze ich das konkret in der Steuer 2025-Software um?
Danke für eine kurze, klare Einschätzung.