Abverkauf nach Gewerbeabmeldung

  • Hallo,

    heute ist der letzte Tag meiner fast 25jährigen Selbstständigkeit. Ich hatte ein kleines Ladengeschäft, Druckerzubehör, Reparaturen.
    Ab morgen läuft mein Arbeitsvertrag.
    Es ist eher Zufall daß der Termin genau auf den Jahreswechsel fällt, bringt aber sicher Besonderheiten mit sich.

    Der Arbeitgeber hat darauf bestanden, daß ich mein Gewerbe vor dem Beginn des Arbeitsvertrages abmelde. Also heute um 31.12.2025.
    Das ist natürlich ungünstig, da ich noch nicht alle Artikel verkaufen konnte und damit noch etwa vier Kartons voller Artikel im Wert zw. 5 - 150€ vorhanden sind. Altes Umlaufvermögen sozusagen.
    Ich beabsichtige, diese Artikel endweder im Bekanntenkreis abzugeben, oder nach und nach bei ebay zu veräussern.

    Daraus ergibt sich für mich folgende Frage:
    Wenn so ein Artikel, nun von mir privat, bei ebay angeboten wird, kann/ soll ich die Mehrwertsteuer ausweisen?
    Daran schließt sich die Frage an, ob ich zum Verkauf nur einen Beleg oder wie bisher eine Rechnung mit UsSt-ID ec. auf Namen meiner abgemeldeten Firma ausstelle.

    Danke schonmal für Hinweise,
    und einen ganz schönen Jahreswechsel
    Sven.

  • Alle Gegenstände, die noch im Bestand sind, werden entweder als nachträgliche Betriebseinnahme unter deinem Gewerbe erfasst (steuerlich möglich mMn) oder du machst am 31.12. eine Entnahme mit den Marktwerten am 31.12. Diese musst du recherchieren, da das Finanzamt Nachweise haben will. Spätere Verkäufe als Privatperson sind immer ohne Umsatzsteuer!

    Lass dich beraten, wenn du nicht genau Bescheid weißt - deine Fragen betreffen nämlich steuerliche Beratung und nicht Programmbedienung.

  • Danke, die Infos bringen mich schon weiter.
    Mein Verständnis weist auch in die Richtung daß die Artikel im Moment der Gewerbeabmeldung zu einer Entnahme umgewandelt werden.

    Ich würde mich natürlich gern beraten lassen und hatte hierzu auch bei einigen ortsansässigen Steuerberatern angefragt. In den meißten Fällen gab es keine Rückmeldung, ansonsten wurde auf Überlastung und Personalmangel hingewiesen.

  • Was mir noch nicht ganz klar ist:
    Auf meinem Firmenkonto liegen die Einnahmen. Davon wurde über die Zeit natürlich die jeweilige ESt. abgeführt.
    Wenn ich dieses Konto jetzt in der Aufgabebilanz als Privatentnahme eintrage, würde dieses Geld dann nicht erneut in die Berechnung der ESt., diesmal in 2026, einfliessen?