Heizungsabrechnung

  • Guten Tag,

    ich habe in Selbstverwaltung die Hausverwaltung für ein Objekt mit zwei Wohnungen und insgesamt 2 Eigentümern übernommen und gestern WISO Hausverwalter 365 installiert. Trotz mehrfacher Konsultation der Hilfe und der Anleitung bekomme ich aber die Heizkostenabrechnung nicht integriert.

    Es gibt einen Gaszähler für das ganze Objekt. Verbaut ist eine Gaszeizung, die auch für Warmwasser zuständig ist. Eine Wohnung hat außerdem einen Wärmemengenzähler, die andere nicht. Bisher wurde daher vom Gesamtverbrauch der Wohnung 2 der Zählerwert des Wärmemengenzählers für die Wohnung 1 abgezogen und dies zur Berechnung genutzt. Die Aufteilung Fläche/Verbrauch liegt bei 30%70%.


    Vielen Dank schon mal im Voraus für die Hilfe.

  • Billy 28. Dezember 2025 um 18:20

    Hat den Titel des Themas von „Lost bei Heizungsabrechnung“ zu „Heizungsabrechnung“ geändert.
  • Trotz mehrfacher Konsultation der Hilfe und der Anleitung bekomme ich aber die Heizkostenabrechnung nicht integriert.

    Dazu musst du das Programm auch entsprechend aktivieren. Auf der Grundseite steht beim ersten Einstiegt, dass dort keine Heizung vorhanden ist bzw. eingestellt ist. Da musst du dem Programm mitteilen ,dass du eine HAST, und zwar welche und ab einem Datum, das ist aber nicht so trgisch. Dort sind Eintragungen dann in den folgenden Feldern einzutragen.

    Nur bekommst du dann an eine Stelle, da geht es nicht weiter. Denn es wird gefragt, wie wird der Verbrauch der Wärme ermittelt. Da du nur einen WMZ hast, kannst du daas nicht eintragen, da bei einem fehlenden Zähler du nicht eine Differenzberechnung machen kannst.

    Weiterhin, da du das "abziehen" willst, wie wird der Energiebedarf des Warmwassers berechnet, gibt es dafür einen WMZ? Vermutlich nicht, dann musst du die entsprechenden Formeln anwählen. Hast du Warmwasserzähler, dann würde das etwas besser berechnet werden können.

    Also Fragen an Fragen, die wir hier aber nicht jeweils aufzeigen können.

    Versuche es mal, erst die Grundeinstellungen einzustellen. Vorher kann man nicht treffend helfen.

  • Ok, dann vorab einige Informationen:

    Bild 1

    Inbetrieb der Anlage bis 31.12.36 kannst du löschen, dort muss nichts drin stehen. Wenn du irgendeine andere Heizung einbaust, dann würde dort das Ausbaudatum stehen, also weg lassen

    Art der Heizkostenabrechnung: dort hast du "verbrauchsabhängige..." angegeben, das geht nicht, da du nur einen WMZ für eine Wohnung hast, dann kannst und darfst du nicht nach Verbrauch abrechnen, siehe einmal in die Heizkostenverordnung.


    Bild 2

    4500 je nach Heizungsart besser in kWh einstellen, denn die Gaskosten bzw. auf einer solchen, stehen als Verbrauch kWh


    Bild 3

    Heizfläche anstelle 100% müssten 30% stehen

    Verbrauchskosten anstelle 0% müsste 70% eingetragen werden. Da du aber keine 2 WMZ hast, geht das nicht. Jetzt die Frage, was steht im Mietvertrag, es könnte z.B. auch nach Anazhl Personen die Warmwasserkosten abgerechnet werden, das müsste dann aber dokumentiert werden.

    Daher bitte das erst prüfen, denn du hast einen Wärmemengenzähler für die Heizung zu wenig, dann müsste du eine andere Einstellung vornehmen, da besser in die Heizkostenverordnung mal reinschauen. Auch was im Mietvertrag steht.


    Das was du vor hast, entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben. Kannst du denn in den Heizungsstrang ohne WMZ nicht noch einen einbauen. Denn wenn eine Wohnung einen solchen hat, dann müsste der 2. Strang ebenfalls einen eingebaut bekommen. Das kannst aber nur du entscheiden.

    Und wenn du keinen WMZ für das Warmwasser hast (nur erlaubt, wenn bei einem Zweifamilienhaus der Eigentümer selbst drin wohnt) kann man das über Kostenverteilung so einstellen, dass das über die Wohnfläche ermittelt wird.


    Aber das kann man an dieser Stelle nur vermuten.