Abfindung - Berücksichtigung der vereinfachten Fünftelregelung

  • Hallo liebes Forum,

    ich habe Anfang 2025 eine höhere Summe als Abfindung erhalten. Ansonsten haben wir in 2025 nur geringes "klassisches" Steuerbrutto erhalten und ich habe für einige Monate ALG1 bezogen.

    Gemäß meiner Recherche (z.B. hier: Link durch Moderator gelöscht ), gibt es folgende Besonderheit bei der Fünftelregelung:

    Wenn die Summe aus zu versteuerndem Einkommen und ALG1-Bezug negativ ist (z.B. durch hohe Einzahlung in eine Rürup-Versicherung), wird eine vereinfachte Fünftelregelung angewandet. Diese vereinfachte Regelung berücksichtigt den Progressionsvorbehalt nicht.

    Zitat aus obige Quelle:

    Zitat

    Ist das ohne die außerordentlichen Einkünfte verbleibende zu versteuernde Einkommen (Basiseinkommen 1) auch unter Einberechnung der Lohnersatzleistung negativ, wird die Steuer ohne Progressionsvorbehalt berechnet. Die Lohnersatzleistung bleibt also vollständig außen vor.


    Ich habe nun mit Wiso für das Steuerjahr 2025 mit meinem Werten eine Simulation durchgeführt und es scheint mir, dass Wiso diese Regel nicht explizit implementiert hat.
    Hat da jemand Erfahrung mit?

  • Billy 21. Dezember 2025 um 11:55

    Hat den Titel des Themas von „Abfindung - Berücksichtigung der vereinfachten Fünftelregelung in WISO?“ zu „Abfindung - Berücksichtigung der vereinfachten Fünftelregelung“ geändert.