Änderung der Steuernummer (neues Finanzamt) für Einkommensteuer nach Umzug in 2025

  • Hallo zusammen

    Der Umzug erfolgte im Februar 2025.

    Die Est Erklärung 2024 erfolgte im Juni 2025, da noch keine neue ESt Nr vom neuen Finanzamt (FA) vorlag, an das alte zuständige FA.

    Jetzt liegt in Briefform der ESt Bescheid für 2024 vom neuen Finanzamt mit neuer ESt Nr. vor. Das Finanzamt fordert darin die Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) für 2024.

    Frage:

    1. Wie rufe ich den neuen Bescheid ab?

    2. Wie reiche ich die EÜR nach?

    Habe keine Antwort darauf im Forum gefunden. Ausser ich ändere bei in der Datenerfassung für 2024 unter Daten die ESt Nr sowie das neue zuständige FA und gebe anschließend die komplette Erklärung neu ab.

    Und der Elsterabruf?

    Ist das möglich oder gibt es andere Möglichkeiten?

  • Jetzt liegt in Briefform der ESt Bescheid für 2024 vom neuen Finanzamt mit neuer ESt Nr. vor. ...

    Frage:

    1. Wie rufe ich den neuen Bescheid ab?

    Vermutlich gar nicht, sofern er nicht im Elster-Account selber abrufbar ist.

    2. Wie reiche ich die EÜR nach?

    Mal ganz normal aus der Software mit aktueller Steuernummer und aktuellem Finanzamt probieren. Ich frage mich nur, warum die EÜR nicht direkt mit abgegeben wurde. Aber auch das m.E. nur, wenn auch der Betrieb bzw. die Betriebstätte bei fortbestehendem Unternehmen mit verlegt wurde. Ansonsten wäre für die EÜR wohl das "alte" Betriebstätten-FA zuständig.

    Für die ESt ist immer das aktuelle Wohnsitz-FA zuständig. Und warum klärt man das nicht vorher mit dem FA? Zeitgenug war ja.

  • Der Sitz der freiberuflichen Tätigkeit wurde mitverlegt.

    Anrufe zur Abklärung mit beiden FÄ wurden meinerseits vorgenommen. Beide sagten, das meinerseits nichts zu veranlassen wäre, da es sich um eine elektronische Akte handelt und dort vom jetzig zuständigen FA die Steuernummer vergebe würde.

    Die Selbstständigkeit besteht seit 2023. Eine Umsatzsteuer Erklärung für 2023 und 2024 einschl. aller Voranmeldungen habe ich in der Vergangenheit abgegeben. Einen Umsatzsteuer Bescheid habe ich bisher noch nie erhalten. Bisher habe ich auch keine neue UmsatzsteuerNr. erhalten.

    Ich habe natürlich die EÜR mit der Est Erklärung 2024 abgegeben.

  • miwe4 12. Dezember 2025 um 14:52

    Hat den Titel des Themas von „Änderung der ESt Nr nach Umzug in 2025“ zu „Änderung der Steuernummer (neues Finanzamt) für Einkommensteuer nach Umzug in 2025“ geändert.
  • Ich habe natürlich die EÜR mit der Est Erklärung 2024 abgegeben.

    Du meinst zeitgleich ? Dann hätte die EÜR aber mit den Steuerakten an das jetzt zuständige Finanzamt transferiert werden müssen. Da wirst du beim Finanzamt anrufen müssen, eventuell bei beiden Finanzämtern.

    Es wäre im Übrigen kein Problem gewesen, zumindest die Einkommensteuererklärung gleich bei dem jetzt zuständigen Finanzamt einzureichen. Man wird bei den Angaben zum Finanzamt ja gefragt, ob vorher ein anderes Finanzamt zuständig war und das lässt sich auch angeben.

  • Du meinst zeitgleich ? Dann hätte die EÜR aber mit den Steuerakten an das jetzt zuständige Finanzamt transferiert werden müssen. Da wirst du beim Finanzamt anrufen müssen, eventuell bei beiden Finanzämtern.

    Genau, so ist es.

    Es wäre im Übrigen kein Problem gewesen, zumindest die Einkommensteuererklärung gleich bei dem jetzt zuständigen Finanzamt einzureichen. Man wird bei den Angaben zum Finanzamt ja gefragt, ob vorher ein anderes Finanzamt zuständig war und das lässt sich auch angeben.

    Deshalb ja:

    Für die ESt ist immer das aktuelle Wohnsitz-FA zuständig.

  • Nachtrag: Bei genauer Anwendung der Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit ist der Gewinn des Jahres 2024 von dem bisher zuständigen Finanzamt gesondert festzustellen, da die Betriebsverlegung erst 2025 erfolgt ist. Also in jedem Fall bei beiden Finanzämtern anrufen !

  • Nachtrag: Bei genauer Anwendung der Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit ist der Gewinn des Jahres 2024 von dem bisher zuständigen Finanzamt gesondert festzustellen, da die Betriebsverlegung erst 2025 erfolgt ist.

    Nein, da der Betrieb fortgeführt wird und nur der Betriebssitz verlegt wurde, ist das neue FA auch für den Betrieb zuständig. Für GewSt käme ggf. eine Zerlegung in Betracht. Tz. 2.1 AEAO zu § 180 AO betrifft andere Sachverhalte.

  • Es bleibt die Frage nach dem Abruf des Steuerbescheides 2024 mit der neuen Steuernummer über Elster.

    Im Telefonat mit dem zuständigen Finanzamt und dem Elster NRW gab es eine Lösung. Elster NRW sagte mir das ein direkter Abruf in Elster nicht möglich sei, da ich die Abgabe der Erklärung mit der WISO Software vorgenommen hätte. Ich sollte mich daher an den BUHl Support wenden.

    Die EÜR habe ich heute vormittag nochmals mit der neuen Steuernummer über WISO ans zuständige Finanzamt versendet und ist im Programm auch hinterlegt. Der Abruf des neuen Bescheides ist dennoch nicht möglich.

  • Im Telefonat mit dem zuständigen Finanzamt und dem Elster NRW gab es eine Lösung. Elster NRW sagte mir das ein direkter Abruf in Elster nicht möglich sei, da ich die Abgabe der Erklärung mit der WISO Software vorgenommen hätte.

    Das haben die ernsthaft gesagt? Mein Kenntnisstand ist, dass ein vorab beauftragter digitaler ESt-Bescheid immer im Elster-Account abrufbar ist. Das muss m.E. alleine schon wegen der Bekanntgabefiktion (Rechtsbehelfsfrist) so sein. Wenn da keiner liegt, dann kann m.E. auch keine Software irgendeinen digitalen Bescheid abrufen. Und selbst die Bescheiddatenrückübermittlung kann in manchen Fällen problematisch bis unmöglich sein und hängt vom Tun der Finanzverwaltung ab.

  • in 2023 für 2023 habe ich noch ohne WISO in Elster direkt alles eingeben. Das ist in Elster auch direkt hinterlegt und abrufbar. In 2024 habe ich dann mit WISO begonnen und alles nur über WISO abgearbeitet. Für 2024, also die USt Voranmeldungen und Abgabe der St Erklärung, dann nicht mehr. Also von daher sind die Aussagen von Elster NRW plausibel.

  • Für 2024, also die USt Voranmeldungen und Abgabe der St Erklärung, dann nicht mehr. Also von daher sind die Aussagen von Elster NRW plausibel.

    Für USt und USt-VA gibt es keinen digitalen Bescheid. Stichwort aber auch: Selbsterklärung

    Und ich gebe die ESt-Erklärungen immer mit Buhl-Software ab und der ESt-Bescheid liegt, wie erwartet, auch immer im Elsteraccount bereit.

  • ich verstehe die Antwort nicht. Laut just. Finanzamt FA ist auch kein USt Bescheid für 2023 und2024 hinterlegt. Das FA hat ein internes Ticket zur Klärung erstellt.

    Was muss ich in WISO einstellen, damit ich den aktuellen Bescheid abrufen kann?

  • Laut just. Finanzamt FA ist auch kein USt Bescheid für 2023 und2024 hinterlegt.

    Was denn jetzt? Digitalen Bescheid gibt es dafür nicht und einen Papierbescheid gibt es auch nicht, wenn das den erklärten Daten zustimmt und die eigene Abrechnung stimmt. Dann gibt es allenfalls eine Steuerabrechnung. Die USt-Erklärung steht, wie die USt-Voranmeldung auch, einer Steuerfestsetzung i.S.d. § 164 Absatz 1 AO gleich.

  • Was muss ich in WISO einstellen, damit ich den aktuellen Bescheid abrufen kann?

    Gar nichts, denn:

    Jetzt liegt in Briefform der ESt Bescheid für 2024 vom neuen Finanzamt mit neuer ESt Nr. vor.

    Und der Papierbescheid schließt nun einmal einen digitalen ESt-Bescheid aus.

    Und selbst die Bescheiddatenrückübermittlung kann in manchen Fällen problematisch bis unmöglich sein und hängt vom Tun der Finanzverwaltung ab.

    Nicht zu verwechseln mit dem digitalen Bescheid, das sind zwei verschiedene Dinge.