Hallo,
meines Wissens kann man auch den Pflegepauschbetrag für pflegebedürftige Eltern geltend machen, wenn diese zwar im Pflegeheim sind, aber trotzdem internsiver Betreuung wie bei mir wegen Alzheimer bedürfen. Leider finde ich den Ansatz Pflegepauschbetrag bei Heimunterbringung nicht.
Bei Pflege und Betreuung wird der Pauschbetrag gesetzt. Aber hier kann ich nicht das Pflegeheim angeben, sondern nur "Haushalt des Pflegebedürftigen". Entspricht dies der Heimunterbringung?
Bitte um Info bzw. dem Weg, wie ich es eintragen kann. In den Foren hab ich dazu nichts gefunden.
Danke und Gruss