Solidaritätszuschlag

  • Sehr geehrte Damen und Herren, für das Jahr 2021 hat der AG Solidaritätszuschlag abgeführt. Nach Eingabe der DAten aus der Lohnsteuerbescheinigung (ohne weitere Daten wie Werbekostenpauschale und Fahrten) errechnet das WISO Programm eine Steuerrückzahlung allerdings eine Nachzahlung für den Solidaritätszuschlag.

    Wie kann das sein das der einbehaltende Solidaritätszuschlag vom AG niedriger errechnet wird als der zu entrichtende Solidaritätszuschlag durch das Wiso Programm?

    Vielen Dank für die Rückantwort.

  • ... durch das Wiso Programm?

    Welches?

    Wie kann das sein das der einbehaltende Solidaritätszuschlag vom AG niedriger errechnet wird als der zu entrichtende Solidaritätszuschlag ...

    Es kennt hier niemand die bei Dir zu Grunde gelegten Besteuerungsgrundlagen. Du solltest Dir die Zahlen nebst detaillierter Steuerberechnung einmal genauer anschauen.

  • Ja durch das Wiso Sparbuch 2022 (nach Updates). Ich würde ausgehen, dass der Arbeitgeber (Konzern) in der Steuerberechnung dann auch den entsprechenden Solidaritäszuschlag errechnet....daher wundert es mich. Und ich habe eine Blanko Dokument gemacht. Und hier lediglich die Angaben auf der Lohnsteuerbescheinigung eingegeben. Dadurch das Einmalzahlungen immer höher besteuert werden, denke ich errechnet das Programm eine Steuerrückzahlung. Aber warum dann eine Nachzahlung des Solidaritätszuschlages ist mir schleierhaft, wenn laut arbeitgeber die einbehaltene Lohnsteuer höher ist (als die durch das Programm kalkulierte.

    Das erscheint mir komischt

  • Die Einkommensteuer, und entsprechend auch der SolZ, sind Jahressteuern. Die Lohnsteuer ist nur eine Momentaufnahme. Wie schon gesagt, es sollte sich alles aus der sehr detaillierten Steuerberechnung nebst zugehörigen Erläuterungen ergeben.