Umlaute und ASCII-Sonderzeichen in Empfänger und Verwendungszweck

  • Ich weiß, dass es zu dem Thema schon früher Forumseinträge gab, aber heutzutage hat es noch eine andere Relevanz bekommen:

    Ich möchte im Empfängernamen und gerne auch im Verwendungszweck Umlaute nutzen dürfen.

    Ich bekomme Buchungen rein, wo im Verwendungszweck Umlaute und "normale" Sonderzeichen aus dem ASCII-Vorrat verwendet wurden.

    In einem früheren Thread hat schon jemand geschrieben, dass das mit den Standards konform wäre.

    Aktuelle Relevanz: Empfängerprüfung schlägt fehl wegen eines fehlenden "&" im Empfängernamen

  • Eine frisch heruntergeladene Installationsdatei WISOFinanz365.exe hat die Version 31.0.0.15. Damit würde ich mich wohl verschlechtern.

    Während der Installation wird, soweit mir bekannt und mehrfach ausgeführt, die aktuelle frei gegebene Version als Update gezogen. Ich würde erwarten, dass während des Setups die 31.0.0.15 intalliert wird und dann der Update auf die 31.1.0.88 oder eben auch nur die letzte freigegebene Version gezogen wird.

  • Ich gehe auch davon aus, dass die Installation gleich aktualisiert würde.

    Da mir aber mit der aktuell installierten Version 31.0.1.40 auf kein Update auf eine 31.1.x angeboten wird, glaube ich nicht, dass das dann der Fall wäre.

    Und leider wird mir kein "drüber-installieren" angeboten, wenn ich den Installer starte, sondern nur Deinstallation und Portable Installation. Ich befürchte, ich hätte mehr als ein paar Minuten damit zu tun, wieder auf den aktuellen Stand zu kommen (ich habe mehrere Datenbanken und nicht im Standard-Pfad).

  • Ich gehe auch davon aus, dass die Installation gleich aktualisiert würde.

    Da mir aber mit der aktuell installierten Version 31.0.1.40 auf kein Update auf eine 31.1.x angeboten wird, glaube ich nicht, dass das dann der Fall wäre.

    Du kriegst bei der Neuinstallation aktuell eine höhere Version als über das Programmupdate. Das ist ein andere Aktualisierungskanal.

    Alternativ kannst Du den PreRelease nutzen

    Und leider wird mir kein "drüber-installieren" angeboten, wenn ich den Installer starte, sondern nur Deinstallation und Portable Installation.

    Ein "Drüberinstallieren" macht man sowieso nicht. Entweder ein sauberes Update oder eine Neuinstallation.

    Ich befürchte, ich hätte mehr als ein paar Minuten damit zu tun, wieder auf den aktuellen Stand zu kommen (ich habe mehrere Datenbanken und nicht im Standard-Pfad).

    Das ist nun wirklich kein Problem dabei. Die Datenbanken werden nicht angefasst.

  • Ich gehe auch davon aus, dass die Installation gleich aktualisiert würde.

    Da mir aber mit der aktuell installierten Version 31.0.1.40 auf kein Update auf eine 31.1.x angeboten wird, glaube ich nicht, dass das dann der Fall wäre.

    Du kriegst bei der Neuinstallation aktuell eine höhere Version als über das Programmupdate. Das ist ein andere Aktualisierungskanal.

    Alternativ kannst Du den PreRelease nutzen

    Wenn ich eine Neuinstallation mit 31.0.0.15 mache und die aktualisiere, bekomme ich eine neuere Version, als wenn ich die 31.0.1.40 aktualisiere? Möglicherweise ist das seitens Buhl nicht die allerbeste Entscheidung... ;)

    Und leider wird mir kein "drüber-installieren" angeboten, wenn ich den Installer starte, sondern nur Deinstallation und Portable Installation.

    Ein "Drüberinstallieren" macht man sowieso nicht. Entweder ein sauberes Update oder eine Neuinstallation.

    Es gibt natürlich auch Software-Hersteller, die eine "Reparatur-Installation" ermöglichen oder bei denen ein "Drüber-Installieren" dazu führt, dass die Code-Bestandteile danach aktuell und richtig sind und die Konfiguration, die natürlich nicht im Installationsverzeichnis liegt, nicht angetastet wird.

    Das ist nun wirklich kein Problem dabei. Die Datenbanken werden nicht angefasst.

    Das behauptest du. Ich hatte das Vergnügen, auf einem neuen Notebook, wo die Datenbanken und der Tresor schon drauf kopiert wurde, die Software wieder auf den Stand zu bekommen, wie sie vorher war. Ich habe die Zeit nicht gemessen, aber es waren sicher deutlich mehr als 15 min.


    :?: Mal eine andere Frage: Wie hast du das mit den Anmerkungen mitten im Zitat geschafft? Gibt es da einen einfachen Weg?

  • Wenn ich eine Neuinstallation mit 31.0.0.15 mache und die aktualisiere, bekomme ich eine neuere Version, als wenn ich die 31.0.1.40 aktualisiere?

    Ja.

    Möglicherweise ist das seitens Buhl nicht die allerbeste Entscheidung...

    Wieso. Die Updates werden dadurch gestaffelt verteilt und am Ende bekommen das alle anderen (die Masse) per normalen Programmupdate (seit heute die Version 31.1.0.88).

    Es gibt natürlich auch Software-Hersteller, die eine "Reparatur-Installation" ermöglichen oder bei denen ein "Drüber-Installieren" dazu führt, dass die Code-Bestandteile danach aktuell und richtig sind und die Konfiguration, die natürlich nicht im Installationsverzeichnis liegt, nicht angetastet wird.

    Das ist bei mir aber kein "Drüber-Installieren".

    Das behauptest du.

    Und das ist so. Die Datenbanken werden nie angefasst. Schon "tausend mal" getestet.

    die Software wieder auf den Stand zu bekommen, wie sie vorher war. Ich habe die Zeit nicht gemessen, aber es waren sicher deutlich mehr als 15 min.

    Bei mir höchstens 5 Minuten. Auf normal performanten Systemen.

  • Bei mir ist es ein Zeilenumbruch. Seit wann sind die nicht mehr erlaubt?

    Meines Wissens war der noch nie erlaubt, sondern es waren in der Vor-SEPA-Zeit einfach 3 Zeilen mit fester Zeichenzahl.

    Welche Zeichen der SEPA-Standard erlaubt, kann man z. B. auf dieser Seite (für deren Aktualität ich mich nicht verbürgen kann) nachlesen oder etwas offizieller in einem PDF der Bundesbank (Seite 9).

    Eigentlich ist es doch zu begrüßen, wenn das Programm Zeichen abweist, die beim Empfänger einer Überweisung nicht sicher ankommen würden.

    Für Steuerzeichen wie den Zeilenumbruch, die ins Layout eingreifen, gilt sowas erst recht.

    Mag sein, dass diese Argumentation für Konten, die nicht dem Zahlungsverkehr dienen, nicht zieht, aber ich verstehe, wenn ein für den Zahlungsverkehr bestimmtes Programm da nicht zweigleisig fährt.