Mietverwaltung von Wohnungen bei gleichzeitig tätigem WEG-Verwalter

  • Hallo zusammen,
    womöglich ist diese Frage bereits irgendwann mal schon beantwortet worden. Mir fällt allerdings auch nach längerem Nachdenken nicht ein, wonach ich sinnvollerweise suchen könnte. Verzeiht also bitte, falls meine Fragen schon beantwortet wurden.

    Ich nutze den WISO-Hausverwalter365. In meinem Eigentum befinden sich zwei Wohnungen, die Teil eines 10-Parteien-Hauses sind. Als WEG-Verwalter ist eine externe Firma tätig, die die WEG-Verwaltung übernimmt. Somit erhalte ich vom WEG-Verwalter einmal jährlich für jede Wohnung eine Wohngeldabrechnung, aus der ich die umlegbaren Kosten für die jeweilige Wohnung entnehme und auf meine Mieter umlegen muss.

    Gleichzeitig zahle ich monatlich für jede Wohnung Wohngeld-Vorauszahlungen an den WEG-Verwalter, die dann bei Vorliegen der Jahresabrechnung gegengerechnet werden.

    Das alles möchte ich gerne in Wiso abbilden. Ich weiß aber nicht genau wie.

    Meine Fragen an euch:
    Wie ist eine solche Konstellation grundsätzlich im WISO-Hausverwalter zu konfigurieren?
    • Aktiviere ich Mieterverwaltung, WEG-Verwaltung oder Mieter- und WEG-Verwaltung?
    • Wie buche ich die monatlichen Wohngeld-Vorauszahlungen an den WEG-Verwalter? Sind diese gem. Wirtschaftsplan in die Einzelbestandteile aufzuteilen? Oder ggf. anders?
    • Was genau mache ich, wenn mir irgendwann die Jahresabrechnung des WEG-Verwalters vorliegt?
    • Gibt es sonstige Sachverhalte, die einer besonderen Berücksichtigung bedürfen?
    • Gibt es zu dieser Konstellation ein Whitepaper, das beschreibt, wie hier die grundsätzliche Vorgehensweise ist?


    Für eure Unterstützung danke ich euch sehr.
    Herzlich liebe Grüße
    Giuseppe

  • Für deine Belange reicht der Vermieter aus, du machst keine WEG-Verwaltung. Deine Hausgeldzahlungen erfasst du als Rechnung bei den Wohnungen als Ausgabe genau wie Grundsteuer. Hausgeld ist ein Posten, wird so in der Anlage Vermietung auch eingetragen.

    Die Jahresabrechnung musst du Posten für Posten übernehmen und dem Abrechnungsjahr zuordnen, damit die Mieter prüfen können.

    Punkte zu beachten gibt es einige. Zum Beispiel den Unterschied der Zuordnung bei der Nebenkosten- und Heizkostenabrechnung zum Ausweis in der Einkommensteuererklärung. Unterscheidung zwischen den an die Mieter berechenbaren Kosten zu denen, die du zu tragen hast. Trennung der Ausgaben in Investition ( Ansatz nur über AfA) und sofort ansetzbare Kosten wie Reparaturen etc.

    Einmal editiert, zuletzt von G5011 (19. November 2025 um 09:52)

  • Das alles möchte ich gerne in Wiso abbilden. Ich weiß aber nicht genau wie

    Das ist nicht dein Part.

    Du musst das Gebäude als Mieterabrechnung eingeben. Dann gehst du hin und gibst deine beiden Wohnungen ein, mit dem Umlageschlüssel, welcher auf der Abrechnung steht.

    Damit du eine saubere Abrechnung bekommst, musst du auch die Differenzeinstellungen - Beispiel MEA usw. - eine 3. Wohnung anlegen, damit der HV die beiden Wohneinheiten auch korrekt verteilt.

    Was du dabei bedenken musst, dass du das Konto 4010 Grundsteuer B mit der Verteilung "Nach Abrechnung" einstellen musst, denn du bekommst für jede Wohnung einen eigenständigen Bescheid. Wenn du den als Gesamtsumme einbuchst, dann wird beim schließen der Buchungsposition ein Feld geöffnet, wo du für die beiden Wohnungen den enstprechenden Kostenbeitrag einträgst. Mehr brauchst du eigentlich nicht zu machen, obwohl sicher noch eine Nachfrage kommt.

  • Hallo zusammen,

    vielen lieben Dank für eure Hinweise, mit denen ich mich aber noch nicht so ganz anfreunden möchte.

    Mir ist klar, dass ich die Hausgeldabrechnung, die der WEG-Verwalter irgendwann einmal im Jahr erstellt, in den Einzelpositionen als "Betrag" bzw. "laut Abrechnung" buche. Wie gehe ich aber mit den Hausgeld-Vorauszahlungen um, die ich unterjährig leiste?

    Abgesehen davon, dass ich gerne eine Verwaltungssoftware hätte, bei der ich jede Position auf dem Bankkonto auch tatsächlich verbuche, wünscht sich das Finanzamt und mein Steuerberater darüber hinaus eine klare Aufzeichnung dessen, was bei den Hausgeld-Vorauszahlungen Kostenvorauszahlungen sind und was davon in die Instandhaltungsrücklagen einfließt (wird ja steuerlich unterschiedlich behandelt).

    Gibt es eine Möglichkeit, die Hausgeld-Vorauszahlungen als "Vorauszahlung" zu buchen, die dann irgendwann mal mit den tatsächlich angefallenen Kosten saldiert wird?