Rückkaufswert aus Rentenversicherung eintragen

  • Hallo liebes Forum,

    ich bin dabei, die ersten Daten in WISO Steuer Web 2026 (Steuerjahr 2025) einzutragen.

    Dieses Jahr habe ich eine private Fondsrentenversicherung gekündigt, die ich 2019 abgeschlossen habe. Die Versicherung war ein Verlustgeschäft, in dem Sinne, dass die gezahlten Beiträge den Rückkaufswert überstiegen. Diesen negativen Unterschiedsbetrag (Rückkaufswert - Beiträge) kann man mit anderen positiven Kapitalerträgen verrechnen.

    Wo in der Anlage KAP gebe ich aber diese negative Zahl ein?

    Herzlichen Dank und beste Grüße

  • Wenn du hier wirklich eine Fond gebundene Rentenversicherung meinst, dann kannst du den Verlust generell nicht in der Anlage KAP geltend machen. Wenn ich mich nicht irre, kannst du hier auch keine sonstigen Verluste geltend machen.

    Wie kommst du darauf?

    Ich bin absoluter Laie, aber Google sagt da was anderes, z.B. https://www.finanzamt.nrw.de/steuerinfos/pr…tallebens-sowie

    Google sagt mir, ich solle das in Zeile 7 bzw. 12 (Kapitalerträge i.S.d. §43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG) eintragen, mit negativem Vorzeichen.

    Die Hilfe von WiSo sagt dazu: Hierzu gehören Auszahlungen von Versicherungen -> klingt gut.

    Allerdings finde ich auch in WiSo Zeile 30 (Kapitalerträge aus Lebensversicherungen). Klingt auch nicht verkehrt.

    Aber was ist nun richtig?

  • Du redest aber von Verlusten und die Seite von Erträgen!

    Hättest du von Gewinn geschrieben, dann hätte ich gesagt, dass es zumindest sein kann.

    Google sagt mir, ich solle das in Zeile 7 bzw. 12 (Kapitalerträge i.S.d. §43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG)

    Google redet von Kapitalerträgen zu denen der Rückkaufwert deiner Rentenversicherung aber nicht gehört.

  • Um es noch einmal klar zu sagen: Verluste von Rentenversicherungen sind nicht steuerlich absetzbar. Gewinne hingegen können steuerlich relevant werden.

    Bist du vom Fach oder woher kommt deine Einschätzung? Nicht falsch verstehen, ich will nicht sagen, dass du falsch liegst, es gibt nur Quellen, die was anderes behaupten.

    z.B. hier: https://blog.rk-insight.de/2024/10/12/ste…n-fondspolicen/ bzw hier https://www.finanztip.de/community/foru…euer#post433487

    oder hier: https://www.finanztip.de/community/foru…euer#post458289

    oder hier: https://datenbank.nwb.de/Dokument/372735/ (dort 1.2)

  • Nein, ich bin nicht vom Fach. Ich hatte aber eine zum Teil rechtliche Ausbildung, weshalb für mich nur die rechtlichen Regelungen relevant sind.

    Es gibt aber den § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG, § 20 Abs. 9 EStG und das BMF Schreiben vom 01.10.2009 (BStBI I 2009, S. 1172

    Ich finde Webseiten, Blogs oder ähnliches nicht seriös, wenn sie den genauen Sachverhalt nicht beschreiben um den es geht und generell die gesetzlichen Grundlagen nicht benennen.

  • Der letzte deiner Links, beschreibt aber ebenfalls genau meine Aussage.
    OFD Rheinland v. 20.08.2010 - Kurzinfo ESt 42/2010 - NWB Datenbank

    1.1 Abschluss der LV vor dem 01.01.2005

    In der bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG (a. F.) sind die außerrechnungsmäßigen und rechnungsmäßigen Zinsen aus den Sparanteilen als Erträge aus Kapitalvermögen zu erfassen. Dies gilt jedoch insbesondere dann nicht, wenn der Vertrag nach Ablauf von 12 Jahren seitens der Versicherung erfüllt oder zurückgekauft wurde.

    Liegt der Rückkaufswert unter den geleisteten Beiträgen, ist der hieraus entstandene Verlust als Vorgang auf der privaten Vermögensebene nicht abzugsfähig.


    Fundstelle(n):
    NWB QAAAD-49045
    OFD Rheinland v. 20.08.2010 - Kurzinfo ESt 42/2010

  • Jetzt hab ich mich selbst vertan.
    Nach 12.2004 steht folgendes.

    4 Eintragung auf der Anlage KAP

    Verluste aus Kapitalerträgen, die dem inländischen Steuerabzug unterliegen, sind in die Zeile 12 der Anlage KAP (Kennzahl 54.x15) einzutragen. Darüber hinaus sind Angaben in den Zeilen 4 bis 6 (Grund für die Einreichung der Anlage KAP), Zeilen 14 und 14a (Angaben zum Sparerpauschbetrag) sowie Zeilen 49 ff. (Angaben zu Steuerabzugsbeträgen) erforderlich.

    Für die Eintragung von Verlusten aus Kapitalerträgen, die keinem inländischen Steuerabzug unterliegen, ist eine Anweisung der Kennzahlen 54.x30 und 54.x35 (Zeilen 15 und 18 der Anlage KAP) erforderlich. Weitere Eintragungen sind nicht vorzunehmen.

    Zu beachten ist, dass für Verluste, die laufend sowie aus der Veräußerung erzielt werden, das allgemeine Verlustverrechnungsverbot des § 20 Abs. 6 S. 2 EStG gilt, so dass lediglich eine Verrechnung mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen in den folgenden Veranlagungszeiträumen in Betracht kommt.

  • Der letzte deiner Links, beschreibt aber ebenfalls genau meine Aussage.
    OFD Rheinland v. 20.08.2010 - Kurzinfo ESt 42/2010 - NWB Datenbank

    1.1 Abschluss der LV vor dem 01.01.2005

    In der bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG (a. F.) sind die außerrechnungsmäßigen und rechnungsmäßigen Zinsen aus den Sparanteilen als Erträge aus Kapitalvermögen zu erfassen. Dies gilt jedoch insbesondere dann nicht, wenn der Vertrag nach Ablauf von 12 Jahren seitens der Versicherung erfüllt oder zurückgekauft wurde.

    Liegt der Rückkaufswert unter den geleisteten Beiträgen, ist der hieraus entstandene Verlust als Vorgang auf der privaten Vermögensebene nicht abzugsfähig.


    Fundstelle(n):
    NWB QAAAD-49045
    https://datenbank.nwb.de/Dokument/372735/

    Deshalb hatte ich oben extra erwähnt, dass ich meinen Vertrag 2019, also nach 2005, abgeschlossen habe. Somit gilt 1.2 statt 1.1 aus dem Artikel.

  • Jetzt hab ich mich selbst vertan.
    Nach 12.2004 steht folgendes.

    4 Eintragung auf der Anlage KAP

    Verluste aus Kapitalerträgen, die dem inländischen Steuerabzug unterliegen, sind in die Zeile 12 der Anlage KAP (Kennzahl 54.x15) einzutragen. Darüber hinaus sind Angaben in den Zeilen 4 bis 6 (Grund für die Einreichung der Anlage KAP), Zeilen 14 und 14a (Angaben zum Sparerpauschbetrag) sowie Zeilen 49 ff. (Angaben zu Steuerabzugsbeträgen) erforderlich.

    Für die Eintragung von Verlusten aus Kapitalerträgen, die keinem inländischen Steuerabzug unterliegen, ist eine Anweisung der Kennzahlen 54.x30 und 54.x35 (Zeilen 15 und 18 der Anlage KAP) erforderlich. Weitere Eintragungen sind nicht vorzunehmen.

    Zu beachten ist, dass für Verluste, die laufend sowie aus der Veräußerung erzielt werden, das allgemeine Verlustverrechnungsverbot des § 20 Abs. 6 S. 2 EStG gilt, so dass lediglich eine Verrechnung mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen in den folgenden Veranlagungszeiträumen in Betracht kommt.

    Also sind wir uns nun einig, dass es geht? :)

    Zeile 12 finde ich nicht. Ich habe eine Steuerbescheinigung, die ich in WISO eingeben kann.

    “Steuerbescheinigung einer leistenden Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse oder eines Personenunternehmens oder eines Spezial-Investmentfonds oder eines inländischen Betreibers/einer inländischen Zweigniederlassung eines ausländischen Betreibers einer Internet-Dienstleistungsplattform”


    Kreuze ich das beim Hinzufügen der Steuer-Bescheinigung in WiSo an (Statt Privatdepots), habe ich keine Zeile 12, nur 7.


    Zeile 12 erscheint in wiso nur bei einer Steuerbescheinigung einer Bank für ein Privatdepot, die zugleich auch eine Verlustbescheinigung ist.

    Also Zeile 7 mit negativem Vorzeichen?

  • Kreuze ich das beim Hinzufügen der Steuer-Bescheinigung in WiSo an (Statt Privatdepots), habe ich keine Zeile 12, nur 7.

    ?(

    Da eine Frage diesert Art nicht das erste Mal auftaucht, sollte sich das aber auch über die erweiterte Forumsuche klären lassen.

  • Kreuze ich das beim Hinzufügen der Steuer-Bescheinigung in WiSo an (Statt Privatdepots), habe ich keine Zeile 12, nur 7.

    ?(

    Da eine Frage diesert Art nicht das erste Mal auftaucht, sollte sich das aber auch über die erweiterte Forumsuche klären lassen.

    Moin!

    zu deinem Screenshot: Dort muss ich "Bescheinigung einer leistenden Körperschaft ..." anwählen anstatt, wie bei dir, "Bescheinigung für alle Privatkonten...".

    Tue ich das, habe ich keine Zeile 12. Nur eine Zeile 7 - das Programm rechnet aber korrekt, wenn ich in Zeile 7 einen negativen Betrag angebe.

    Ich nutze übrigens Steuer:web, falls das relevant ist.

  • Du fragst nach Zeile 12 und ich habe einen Weg dahin für Deine Verlustbescheinigung aufgezeigt. Ansonsten gibt es ja auch noch ergänzende Angaben zur Erklärung nebst Belegbeifügung.