Fehler bei der Umsatzsteuer-Vorauszahlung

  • Hallo, ich habe ein Problem bei der Umsatzsteuer-Vorauszahlung. Ich bin Freiberufler und bin Kleinunternehmer nach §19. Das habe ich auch bei dem Programm angegeben. Ich habe eine Rechnung von Google bekommen, wo ich die 19% Steuern zahlen muss. Ich habe bei den Ausgaben in der Kategorie das eingetragen (3143) nur Kleinunternehmer: Sonstige Leistungen Fremdleistungen gem. §13b o. VSt mit 19% / 16% Ust 0,00 %.

    Wenn ich jetzt zur Umsatzsteuervoranmeldung gehe, steht da bei Zeile 30 (Sonstige Leistungen nach § 3a Absatz 2 UStG eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (§ 13b Absatz 1 UStG) (Bemessungsgrundlage) ) eine -3 die da nicht stehen darf.

    Kann mir da einer weiterhelfen? Oder ist das ein Programmfehler?

  • Hallo,

    ohne jetzt konkret auf die Einträge in Zeilen einzugehen, wenn du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, dann kannst du doch gar keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Das ist doch der Kern der Kleinunternehmerregelung, dass du auf deinen Rechnungen keine Mwst ausweisen musst/darfst und dafür auch von Eingangsrechnungen keine Vorsteuer abziehen kannst.

    VIele Grüße

    Sebastian

  • wenn du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, dann kannst du doch gar keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.

    Du irrst! Die Kleinunternehmerregelung gilt ausschließlich für den Liefer- und Leistungsverkehr innerhalb Deutschlands. Leistungen von Google hat der TE richtig erkannt, er darf keine Vorsteuer ziehen, muss aber die Umsatzsteuer abführen.

    pcrosch sieh einmal in der Kontenverwaltung nach, wie die Einstellungen für das Konto sind. Wie hast du die Rechnung eingegeben? Es muss der Nettobetrag (oder wenn Google eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer gestellt hat wie meistens der Bruttobetrag einschließlich der ausgewiesenen USt). Darauf ist dann die abzuführende USt zu berechnen.

  • Ich habe das selbe Problem. Ich habe eine Nettorechnung mit dem Betrag von 160€ auf das 13b Konto für Kleinunternehmer gebucht. In der UstVA wird die Bemessungsgrundlage Unter Ziffer 84 mit 30€ angegeben, der Steuerbetrag bleibt leer. Meine Erwartung wäre, dass die Bemessungsgrundlage die 160€ entält und die abzuführende Steuer (30€) auch unter Steuer ausgewiesen wird.