Wir sind 2023 nach Österreich umgezogen , nutze aber weiterhin Wiso Steuer, nun ist es diese Jahr so, das ich den Steuerbescheid (für 2024) nicht elektronisch erhalte, lt. Finanzamt Flensburg ist dem so, ich kann zwar Unterlagen elektronisch einreichen aber Abruf geht nicht. Steuerbescheide werden aber übertragen(Banken etc.) Wir sind beide Rentner und werden lt. DBA in Deutschland veranlagt, hat hier jemand ähnliches Problem bzw. eine Lösung.
Steuerbescheidabruf Ausland
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horstwiso -
12. November 2025 um 17:19 -
Unerledigt
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Und ein beantragter digitaler ESt-Bescheid bei einem Bescheid im Rahmen der unbeschränkten ESt-Pflicht liegt auch nicht in Deinem ggf. schon vorher existierenden Account im Elster-Portal vor?
Sofern das wirklich nicht möglich ist, was mich angesichts der fehlenden Hinweise im Elster-Portal zu der Erfordernis einer Ansässigkeit im Inland schon wundert, könnte es mit den ab 01.01.2026 wirkenden Änderungen das § 122a AO (Vorrang des digitalen Bescheides) dann vielleicht doch wieder funktionieren.
Bei beschränkter ESt-Pflicht ist die elektronische Bekanntgabe des Bescheides aber meiner Kenntnis nach generell nicht möglich.
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Steuerbescheide werden aber übertragen(Banken etc.)
Du meinst Bescheinigungen?

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Ja richtig, Bescheinigungen( z.B.Meldung von der Rentenversicherung)
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Hinweis: Elsterportal funktioniert auch nicht mehr, da der Zugang nur mit einer deutschen Meldeadresse funktioniert, lt. Aussage Hotline Elster. Ich werde mich wohl mal an das Finanzministerium wenden müssen.
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Hinweis: Elsterportal funktioniert auch nicht mehr, da der Zugang nur mit einer deutschen Meldeadresse funktioniert,
Das stimmt zwar für eine Neuregistrierung oder eine Zugangserneuerung, aber nicht für ein bestehendes Konto. Im Übrigen könnte das deutsche Finanzamt die Verwaltung deiner österreichischen Adresse übernehmen.
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Das stimmt zwar für eine Neuregistrierung oder eine Zugangserneuerung, aber nicht für ein bestehendes Konto.
Das ist das, was mich an den Aussagen der Hotline auch wundert.
Und ein beantragter digitaler ESt-Bescheid bei einem Bescheid im Rahmen der unbeschränkten ESt-Pflicht liegt auch nicht in Deinem ggf. schon vorher existierenden Account im Elster-Portal vor?
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Das ist das, was mich an den Aussagen der Hotline auch wundert.
Mich auch. Ich frage mich auch schon die ganze Zeit, was da eine deutsche Adresse bewirken soll, die ja nirgendwo wirklich gebraucht wird.
Habe nur die Zusendung des Activierungs-Code finden können, wo eine Postadresse ins Spiel kommt.
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Danke für Eurer Unterstützung, ich denke das wird vielleicht in 2026 möglich sein, wenn die EU-ID verpflichtend wird.
Bei der Deutschen Rentenversicherung kann ich bereits heute mit der ID-Austria einloggen.