Sachkonto EÜR Ehrenamt

  • Moin zusammen,

    ich bin freiberufliche Lektorin, habe für einen Berufsverband ehrenamtlich gearbeitet, im Jahr 2024 waren es einmalig 1.475,00 €. Das fällt nach meinem Wissen unter den §3 Nr. 26a EStG.

    Nun fordert mich das Finanzamt auf, eine gesonderte EÜR für diese Einnahmen zu erstellen. Das kann ich gern tun, finde aber nicht das passende Sachkonto, worunter ich diese Einnahme buchen kann. Ich mache die EÜR mit WISO Steuer, SKR 03.

    Weiß jemand Hilfe?

  • Das könntest Du doch im Rahmen des ESt-Moduls und seiner vereinfachten EÜR für diese Tätigkeit problemlos lösen.

    Dem FA wird es aber im Wesentlichen um die auf diese "ehrenamtliche" Tätigkeit entfallenden und in Deiner vorgelegten EÜR enthaltenen Betriebsausgaben gehen, die aus dieser selbstverständlich abzugrenzen sind.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort 😀

    Ich hatte die Einnahmen bereits im ESt- Modul angegeben, Ausgaben hatte ich keine angegeben, es gab einfach keine.

    Für das Jahr 2023 kamen auch keine weiteren Nachfragen (auch da hatte ich keine Betriebsausgaben angesetzt), jetzt wurde mir eine weitere Steuernummer zugeteilt mit der Aufforderung, eine gesonderte EÜR abzugeben.

    Ich bin ratlos ...

  • Ich hatte die Einnahmen bereits im ESt- Modul angegeben, Ausgaben hatte ich keine angegeben, es gab einfach keine.

    Kein Arbeitszimmer, keine Telefonkosten, keine Arbeitsmittel (PC, Drucker etc.), keine Fahrtkosten. Kann ich ehrlich gesagt mit viel Erfahrung kaum glauben in der heutigen Zeit, in der nahezu jeder alleine schon mit diesen Punkten konfrontiert ist.

    Wie schon gesagt ist die gesonderte EÜR mit der vereinfachten EÜR des ESt-Moduls ausreichend abzubilden.

  • Mir war der Aufwand einfach zu groß, um alles gesondert aufzuschlüsseln. Dem Finanzamt dürfte das doch egal sein, oder?

    Eine gesonderte EÜR kann ich erstellen, aber ich weiß eben nicht, welches Sachkonto ich für diese Einnahme wählen muss, ohne dass es zu Problemen kommt: 2700? 8600 ...

  • Mir war der Aufwand einfach zu groß, um alles gesondert aufzuschlüsseln. Dem Finanzamt dürfte das doch egal sein, oder?

    Nein, die auf die "ehrenamtliche Tätigkeit anteilig entfallenden Kosten sind zwingend abzugrenzen, denn es gibt entweder die Anwendung der §§ 26, 26a EStG oder die insoweit höheren nachgewiesenen tatsächlichen Betriebsausgaben. §§ 26, 26a EStG ist keine zusätzliche Betriebsausgabenpauschale.

  • Okay, dann werde ich mir das wohl noch mal anschauen müssen. Danke fürs Aufschlauen.😅

    Bleibt noch die Frage, welches Sachkonto ich für Betriebseinnahme aus dieser ehrenamtlichen Tätigkeit wählen muss. Hat jemand eine Idee?

  • Für die EÜR ist das doch eine ganz normale Betriebseinnahme, ggf. sogar ust-pflichtig. Die Behandlung des Ergebnisses dieser EÜR nach dem EStG steht dann doch wieder auf einem anderen Blatt.