Wie Reverse-Charge-Verfahren erfassen?

  • Hallo zusammen,
    ich erstelle gerade meine erste Umsatzsteuer-Jahreserklärung in WISO Steuer Web. Da ich über das Jahr keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben habe, trage ich die angefallenen Vorsteuerbeträge in Abstimmung mit dem Finanzamt nun in der Jahreserklärung nach.

    Ich bin freiberuflicher Programmierer und möchte sowohl Eingangs- als auch Ausgangsrechnungen korrekt mit dem Reverse-Charge-Verfahren erfassen. Mir ist noch unklar, an welchen Stellen in der WISO-Maske ich die Beträge eintragen muss.

    1. Eingangsleistung aus der EU (Softwarelizenz, 100 Euro netto, Reverse Charge):
    Soweit ich weiß, gehören die 19 Euro Umsatzsteuer unter „Abziehbare Vorsteuerbeträge“ in „Vorsteuerbeträge aus Leistungen nach § 13b UStG (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG)“. Wie geht's von da aus weiter?

    2. Ausgangsleistung an EU-Unternehmen (Webseite programmiert, Reverse Charge, keine deutsche USt ausgewiesen):In welches Feld in WISO gehören diese Umsätze ohne Umsatzsteuer und was muss ich zusätzlich noch eintragen/angeben?

    3. Wie sieht es mit Ausgangsleistung außerhalb der EU aus? Wie trage ich diese ein?

    Edit: Ich benutze Wiso steuer Web via Browser.

    Einmal editiert, zuletzt von peaks (28. Oktober 2025 um 10:57)

  • Da scheinen mir noch Kenntnisse zu fehlen. Zum RC-Verfahren bei Eingangsrechnungen gehört auch, dass man die entsprechende Umsatzsteuer ermittelt und abführt. Vorsteuer darf man nur abziehen bei RC, wenn man umsatzsteuerpflichtig ist.

    Beim RC-Verfahren muss man auch wissen, um welche Lieferungen oder sonstige Leistungen es sich handelt, da hier die Umsatzsteuer unterschiedlich ausgewiesen werden muss. Für die Vorsteuern gibt es auch unterschiedliche Kennzifferen. Sieh dir hierzu den Abschnitt E. im Formular an. In der Desktopvariante kann man die Formularansicht wählen, ob dies in der Webversion geht, weiß ich nicht.

    Für Ausgangsrechnungen gibt es auch eine gesonderte Kennzahl - bei dir wohl sonstige Leistungen nach § 3a UStG. Hier ist dann noch zu unterscheiden, ob EU oder Drittland. Hierfür ist der Abschnitt D. im Formular vorgesehen.

    Es gibt für die Umsatzsteuer auch Ausfüllanleitungen. Die konkreten Kz findest du auch, wenn du im Internet die Formulare vom Bundesfinanzministerium herunterlädst.