Steuerklärung ,,vorläufig" abgeben

  • Guten Tag,

    folgendes Problem. Steuererklärung (Selbständigkeit + Mehrere Eigentumswohnungen) ist eigentlich fertig. Bei einer Wohnung welche vermietet ist fehlt die Abrechnung für 2024 immer noch und es kann auch noch dauern. Bereits 2 Fristverlängerungen wurden beantragt bzw. gewährt aber es kann sich wirklich noch ziehen daher würde ich die Steuererklärung abgeben ohne die Abrechnung dieser einen Immobilie. Wie ist hier das konkrete und praktische Vorgehen in WISO Steuer 25?

    Konkret was soll ich mir der Immobilie in der Steuerklärung konkret machen, leer lassen einfach? Wie teile ich aus Wiso dem Finanzamt den Sachverhalt mit, geht das nur über ein Begleitschreiben? Und vor allem, wenn jetzt die Unterlagen doch kommen, wie übermittle ich das dann?

    Evtl. kann ja jemand konstruktiv helfen?

    Grüße,

  • Steuererklärung (Selbständigkeit + Mehrere Eigentumswohnungen) ist eigentlich fertig. Bei einer Wohnung welche vermietet ist fehlt die Abrechnung für 2024 immer noch und es kann auch noch dauern.

    Insoweit einfach mal die erweiterte Forumssuche bemühen. ;)

  • Ich habe die Info gefunden das man die besagte Eigentumswohnung einfach ,,weg" lässt. ok kein Problem

    aber wie mache ich das im konkreten Fall um das dem Finanzamt mit zu teilen? Per Begleitschreiben und wie erstelle ich dann in z.b. 2 monaten die "korrekte" Steuererklärung in WISO Steuer 25

  • Ich habe die Info gefunden das man die besagte Eigentumswohnung einfach ,,weg" lässt. ok kein Problem

    Einfach etwas weglassen in der Steuererklärung, was da reingehört, ist immer ein Problem.

    aber wie mache ich das im konkreten Fall um das dem Finanzamt mit zu teilen? Per Begleitschreiben und wie erstelle ich dann in z.b. 2 monaten die "korrekte" Steuererklärung in WISO Steuer 25

    Garnicht. Was Du abschickst, ist die Steuererklärung.

  • Die einzige Möglichkeit, die ich für dich sehe, alle Angaben, soweit sie dir vorliegen, einzutragen und im Feld "zusätzliche Angaben" auf die ausstehende Abrechnung hinzuweisen. Dann hast du die Erklärung nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben und gleichzeitig auf das Fehlen von Unterlagen hingewiesen. Daraus kann dir dann nicht mehr der Vorwurf des Verschweigens gemacht werden.

  • Die einzige Möglichkeit, die ich für dich sehe, alle Angaben, soweit sie dir vorliegen, einzutragen und im Feld "zusätzliche Angaben" auf die ausstehende Abrechnung hinzuweisen. Dann hast du die Erklärung nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben und gleichzeitig auf das Fehlen von Unterlagen hingewiesen. Daraus kann dir dann nicht mehr der Vorwurf des Verschweigens gemacht werden.

    Danke also einfach alles hier weg lassen. Und wenn jetzt in einem Monat die unterlagen kommen, kann ich in WISO nur diese eine Wohnung bzw Einkommensart nachübermitteln oder übermittle ich einfach alles nochmal inkl. der Vermietung?

  • Ich glaube, Du hast da hinsichtlich der Vorgehensweise etwas gehörig missverstanden.

    U.a. über die erweiterte Forumssuche zu finden: Nebenkostenabrechnung ist noch nicht angekommen

  • Die einzige Möglichkeit, die ich für dich sehe, alle Angaben, soweit sie dir vorliegen, einzutragen und im Feld "zusätzliche Angaben" auf die ausstehende Abrechnung hinzuweisen. Dann hast du die Erklärung nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben und gleichzeitig auf das Fehlen von Unterlagen hingewiesen. Daraus kann dir dann nicht mehr der Vorwurf des Verschweigens gemacht werden.

    Was meinst du mit ,,soweit sie mir vorliegen"? Es liegt mir einfach keine vor. Ich kann nur mit den Vorjahreszahlen oder den Vorauszahlungen dienen aber beide haben ja nichts mit der Realität zu tun.

    Ich glaube, Du hast da hinsichtlich der Vorgehensweise etwas gehörig missverstanden.

    U.a. über die erweiterte Forumssuche zu finden: Nebenkostenabrechnung ist noch nicht angekommen

    Das hatte ich auch gefunden. Die Aussage

    Zitat

    2. Oder gar keine Werte verwenden und nachträglich korrigieren?

    die ja bejaht wurde, verstehe ich die Werte dieser Wohnung weg zu lassen und eben Später abzugeben. Was verstehe ich den hier Falsch - Bitte um Aufklärung.

  • Was meinst du mit ,,soweit sie mir vorliegen"? Es liegt mir einfach keine vor. Ich kann nur mit den Vorjahreszahlen oder den Vorauszahlungen dienen aber beide haben ja nichts mit der Realität zu tun.

    Das heisst, dass alle Zahlungen, die du schon kennst (wie Mieten, Nebenkosteneinnahmen, Reparaturen etc.) natürlich schon eingetragen werden müssen. Einfach weglassen ist die schlechteste Variante. Die Vorauszahlungen hast du ja geleistet und erhalten, damit kennst du sie und trägst sie in den entsprechenden Feldern ein. Nur die Endabrechnung liegt ja noch nicht vor - darauf kannst du in den ergänzenden Angaben hinweisen.