Werden mögliche Vorsorgeaufwendungen um Betrag des Arbeitgeberanteils an Versorgungswerke gekürzt?

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage bezüglich der Vorsorgeaufwendungen, die vielleicht banal klingt, aber eventuell kann hier jemand Licht ins Dunkel bringen.

    Die Zahlen sind jetzt fiktiv und vereinfacht und sollen nur der Fragestellung dienen. Angenommen man kann 29.000 Euro Vorsorgeaufwendungen 2025 geltend machen. Angenommen man ist von der gesetzlichen Rentenversicherung befrei und zahlt in ein berufsständisches Versorgungswerk ein. Sowohl der Arbeitnehmer- als auch der Arbeitgeberanteil (Lohnsteuerbescheinigung 22b, 23b) werden direkt vom Arbeitgeber an das Versorgungswerk geleistet. Sagen wir zB jährlich 8.000 Euro Arbeitnehmeranteil und 8.000 Euro Arbeitgeberanteil.

    Werden beide Anteile von der möglich absetzbaren Summe von 29.000 Euro abgezogen, also kann man zB noch 13.000 Euro in weiteren Vorsorgeaufwendungen wie zB Rürup-Rente investieren oder wird nur der Arbeitnehmeranteil abgezogen, sodass noch 21.000 absetzbar wären?

    Würde mich freuen, wenn mir hier ein Steuerexperte helfen könnte :) Danke!

  • miwe4 17. Oktober 2025 um 10:47

    Hat das Thema geschlossen.
  • Dem Forum ist eine steuerliche Beratung in der gewünschten Art aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet. Ich schließe den Thread daher und bitte insoweit um Verständnis.

    Du solltest Dich ggf. an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe wenden.

    Alternativ könnte man ja auch seine Steuersoftware entsprechend nutzen und befüllen.