Kleingewerbe nach §19 UStG USt-befreit, dennoch Nachzahlung

  • Ich bin Vollzeit angestellt und hab zusätzlich ein sehr kleines Nebengewerbe, was ich mehr aus einem Hobby heraus mache. Dementsprechend wenig Umsatz mache ich und hab mich nach §19 UStG von der USt befreien lassen und mache einmal im Jahr eine EÜR. Konkret hab ich im Jahr 2024 gerade einmal 1.296,36 € eingenommen, wovon nach Abzügen ein Überschuss von 867,61 € herauskommt.

    In Wiso hab ich jetzt unter Selbständige ein Gewerbebetrieb hinterlegt, dort dann Kleingewerbe und dann "Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung" (hier hätte ich einen Trigger erwartet, der die USt nicht beachtet?). bei Art der Gewinnmitteilung steht "Einnahmen-Überschuss-Rechnung § 4 Abs. 3 EStG" und dann "Formularbasierte Eingabe (nur Felder des amtlichen EÜR-Formulars)" ausgewählt. Ich hab dann unter "laufende steuerpflichtige Einkünfte" meine Einnahmen und Ausgaben hinterlegt. Ich hätte hier bereits einen "nicht steuerpflichtige Einkünfte" oder sowas erwartet. Jedenfalls kommt am Ende ein "Steuerpflichtiger Gewinn" in Höhe von 867,61 € heraus, welcher nun in meiner Steuererklärung unter dem Punkt "Nachzahlung" zubuche schlägt.


    Wie lege ich das konkret an, sodass §19 UStG beachtet wird?

  • Welches Programm bzw. welche Installations-/Nutzungsart liegt bei Dir vor?

    Das ESt-Ergebnis hat doch rein gar nichts mit einer etwaigen USt-Pflicht oder UST-Befreiung zu tun. ESt und USt sind zwei paar Schuh, zwei verschiedene Steuerarten.

  • Wie kommst du jetzt darauf, dass du auf deinen Gewinn keine Einkommensteuer zahlen musst ? Das hat doch nichts mit der Umsatzsteuer zu tun, die von Kleinunternehmern nicht erhoben wird.

    Ah ok, dann hab ich hier grundlegend was falsch verstanden. Also gehen hier auch bei einem Kleinunternehmer nach der Regelung die Einkommenssteuer nochmal ab. Ist mein erstes Jahr und ich hatte mich da (offensichtlich) nicht richtig informiert und nur die USt betrachtet, da ich ja noch einen "richtigen" Job hab.


    Welches Programm bzw. welche Installations-/Nutzungsart liegt bei Dir vor?

    Wiso im Browser.

  • Also gehen hier auch bei einem Kleinunternehmer nach der Regelung die Einkommenssteuer nochmal ab. Ist mein erstes Jahr und ich hatte mich da (offensichtlich) nicht richtig informiert und nur die USt betrachtet, da ich ja noch einen "richtigen" Job hab.

    ESt und USt sind zwei paar Schuh, zwei verschiedene Steuerarten.