Ich bin Vollzeit angestellt und hab zusätzlich ein sehr kleines Nebengewerbe, was ich mehr aus einem Hobby heraus mache. Dementsprechend wenig Umsatz mache ich und hab mich nach §19 UStG von der USt befreien lassen und mache einmal im Jahr eine EÜR. Konkret hab ich im Jahr 2024 gerade einmal 1.296,36 € eingenommen, wovon nach Abzügen ein Überschuss von 867,61 € herauskommt.
In Wiso hab ich jetzt unter Selbständige ein Gewerbebetrieb hinterlegt, dort dann Kleingewerbe und dann "Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung" (hier hätte ich einen Trigger erwartet, der die USt nicht beachtet?). bei Art der Gewinnmitteilung steht "Einnahmen-Überschuss-Rechnung § 4 Abs. 3 EStG" und dann "Formularbasierte Eingabe (nur Felder des amtlichen EÜR-Formulars)" ausgewählt. Ich hab dann unter "laufende steuerpflichtige Einkünfte" meine Einnahmen und Ausgaben hinterlegt. Ich hätte hier bereits einen "nicht steuerpflichtige Einkünfte" oder sowas erwartet. Jedenfalls kommt am Ende ein "Steuerpflichtiger Gewinn" in Höhe von 867,61 € heraus, welcher nun in meiner Steuererklärung unter dem Punkt "Nachzahlung" zubuche schlägt.
Wie lege ich das konkret an, sodass §19 UStG beachtet wird?