Hallo - bin neu hier ... und versuche mit der KI / WISO klar zu kommen ...
mein Fi-Amt hat wie folgt "moniert":
- trozt umlagefähiger Kosten als Werbungskosten keine Umlagen erklärt wurden bzw.
sich die vereinnahmten Umlagen mit den verausgabten Umlagen nicht ausgleichen...
IN WISO:
* Betriebskosten und andere Ausgaben *
Habe ich unter
> Umlagefähige Kosten ALLES rein (die gesamten Hausgeldzahlungen über die Hausverwaltung, Grundsteuer usw.)
(ich dachte alle Kosten sind umlagefähig bei Vermietung)
Nun steht in der "Hilfe" jedoch auch ..
Wiso "Wenn diese Aufwendungen über einen Hausverwalter abgerechnet wurden, ... diese unter NICHT umlagefähige Kosten erfassen"
Angenommen:
Hausverwaltung berechnet mit 27.000 EUR die Wohngeldzahlung für das Objekt.
Davon sind: 10.000 EUR (Müll, Heizung, etc.) vom Mieter zu zahlen (Nebenkosten)
Hinzu zahlt der Mieter z.B.
Grundsteuer 1.000 EUR
Wartung Aufzug 800 EUR
Muss ich dann
> Umlagefähige Kosten
Grundsteuer 1.000 EUR
Wartung Aufzug 800 EUR
Anteil Hausgeld 10.000 EUR
und:
> nicht umlagefähige Kosten:
Hausgeld minus Anteil Hausgeld ? 27.000 minus 10.000 EUR ?
Mich irritiert die "Hilfe" von
* Wiso "Wenn diese Aufwendungen über einen Hausverwalter abgerechnet wurden, ... diese unter NICHT umlagefähige Kosten erfassen"
Sorry - falls ich hier total daneben liege ![]()
und danke für rückmeldung
mfg - RB aus München
Anlage V Betriebskosten umlagefähig?
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Fremder -
9. Oktober 2025 um 17:03 -
Unerledigt
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Vielleicht solltest Du Dir hinsichtlich der umlagefähigen Kosten einmal den Mietvertrag anschauen.
Instandhaltungsrücklagen und die Behandlung deren Zugänge/Abgänge hast Du hoffentlich auch einmal nachgelesen.
Im Zweifel vielleicht mal einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe ranlassen.
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Billy
9. Oktober 2025 um 18:26 Hat den Titel des Themas von „Anlage V Betriebskosten Umlagefähig oder nicht ?“ zu „Anlage V Betriebskosten umlagefähig?“ geändert. -
Vielleicht solltest Du Dir hinsichtlich der umlagefähigen Kosten einmal den Mietvertrag anschauen.
Instandhaltungsrücklagen und die Behandlung deren Zugänge/Abgänge hast Du hoffentlich auch einmal nachgelesen.
Im Zweifel vielleicht mal einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe ranlassen.
- sorry - es geht hier/mir nicht um die Abrechnung mit dem Mieter.
(Natürlich werden nur die - lt. Mietvertrag vereinbarten umlagefähigen Kosten - abgerechnet)
Umlage oder nicht umlagefähige Kosten:
Wiso "schreibt"
"Wenn diese Aufwendungen über einen Hausverwalter abgerechnet wurden, ... diese unter NICHT umlagefähige Kosten erfassen"
Dann wäre bei mir unter umlagefähige Kosten: "nur"
die Grundsteuer anzugeben ?
und die (komplette) WEG-Hausgeldzahlung dann unter "nicht umlagefähig" ?
Nur zur Info - für mich als Vermieter sind ALLE KOSTEN umlegbar.
mfg -
Nur zur Info - für mich als Vermieter sind ALLE KOSTEN umlegbar.
mfgVielleicht ist das das Problem... Du verwechselst "umlegbar" mit (als Werbungskosten) "abzugsfähig".
Hier sind aber tatsächlich nur die Kosten gemeint, die tatsächlich auf den Mieter über die Nebenkostenabrechnung umgelegt werden können.
Diese Position aus den Werbungskosten sollte sich weitesgehend ausgleichen mit der Einnahmenposition "Einnahmen aus umgelegten Neben- / Betriebskosten (z. B. Wasser, Allgemeinstrom, Müllabfuhr, Zentralheizung)".
Kurz zusammengefasst: In die umlagefähigen Kosten kommen alle Positionen, die auf den Mieter umgelegt werden. Gleichzeitig kommen die Einnahmen aus der Nebenkostenvorauszahlung in die entsprechende Einnahmeposition.