Hallo - bin neu hier ... und versuche mit der KI / WISO klar zu kommen ...
mein Fi-Amt hat wie folgt "moniert":
- trozt umlagefähiger Kosten als Werbungskosten keine Umlagen erklärt wurden bzw.
sich die vereinnahmten Umlagen mit den verausgabten Umlagen nicht ausgleichen...
IN WISO:
* Betriebskosten und andere Ausgaben *
Habe ich unter
> Umlagefähige Kosten ALLES rein (die gesamten Hausgeldzahlungen über die Hausverwaltung, Grundsteuer usw.)
(ich dachte alle Kosten sind umlagefähig bei Vermietung)
Nun steht in der "Hilfe" jedoch auch ..
Wiso "Wenn diese Aufwendungen über einen Hausverwalter abgerechnet wurden, ... diese unter NICHT umlagefähige Kosten erfassen"
Angenommen:
Hausverwaltung berechnet mit 27.000 EUR die Wohngeldzahlung für das Objekt.
Davon sind: 10.000 EUR (Müll, Heizung, etc.) vom Mieter zu zahlen (Nebenkosten)
Hinzu zahlt der Mieter z.B.
Grundsteuer 1.000 EUR
Wartung Aufzug 800 EUR
Muss ich dann
> Umlagefähige Kosten
Grundsteuer 1.000 EUR
Wartung Aufzug 800 EUR
Anteil Hausgeld 10.000 EUR
und:
> nicht umlagefähige Kosten:
Hausgeld minus Anteil Hausgeld ? 27.000 minus 10.000 EUR ?
Mich irritiert die "Hilfe" von
* Wiso "Wenn diese Aufwendungen über einen Hausverwalter abgerechnet wurden, ... diese unter NICHT umlagefähige Kosten erfassen"
Sorry - falls ich hier total daneben liege ![]()
und danke für rückmeldung
mfg - RB aus München
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