Ein freundliches Hallo in die Runde. Ich habe ein Problem und komme nicht so recht weiter.
Zum Sachverhalt...
- in Steuererklärung 2021 wurde eine Investrücklage eingetragen
- das Anlagegut wurde 2023 gekauft und auch gebucht, sowie in der Steuererklärung angegeben
- Steuerbescheid 2023 erging im Dezember 2024 und ist rechtskräftig
- im August 2025 fragte nun das FA, wo denn die Auflösung der Investrücklage bleibt
Erst dann habe ich bemerkt, daß ich vergessen habe, diese Rücklage wieder aufzulösen im Rahmen der Steuererklärung. Habe das dem FA mitgeteilt und mein Versehen erklärt
Das Finanzamt teilt mir nun mit, das die Erklärung 2023 nicht mehr geändert werden kann, aber der Gewinn in 2021 rückwirkend um diese Rücklage erhöht werden wird (und somit eine Steuernachzahlung auf mich zukommen wird...)![]()
Nun meine Frage: hätte es dem FA vor der Erstellung eines rechtskräftigen Steuerbescheides für 2023 nicht bereits auffallen müssen, das die Rücklage nicht aufgelöst worden ist? Ganze 9 Monate später fällt es plötzlich auf?
Hat sich der Sachbearbeiter die Steuererklärung noch einmal angesehen...oder war es Absicht? Denn so bekommt das FA ja mehr Geld von mir...
Liegt hier eine Absicht seitens des FA dahinter?
Wie kann ich mich noch wehren?
Sorry, wenn ich vielleicht falsche Fachbegriffe verwendet haben sollte...