Investitionsabzugsbetrag und dessen Auflösung

  • Ein freundliches Hallo in die Runde. Ich habe ein Problem und komme nicht so recht weiter.

    Zum Sachverhalt...

    - in Steuererklärung 2021 wurde eine Investrücklage eingetragen

    - das Anlagegut wurde 2023 gekauft und auch gebucht, sowie in der Steuererklärung angegeben

    - Steuerbescheid 2023 erging im Dezember 2024 und ist rechtskräftig

    - im August 2025 fragte nun das FA, wo denn die Auflösung der Investrücklage bleibt

    Erst dann habe ich bemerkt, daß ich vergessen habe, diese Rücklage wieder aufzulösen im Rahmen der Steuererklärung. Habe das dem FA mitgeteilt und mein Versehen erklärt

    Das Finanzamt teilt mir nun mit, das die Erklärung 2023 nicht mehr geändert werden kann, aber der Gewinn in 2021 rückwirkend um diese Rücklage erhöht werden wird (und somit eine Steuernachzahlung auf mich zukommen wird...):wacko:

    Nun meine Frage: hätte es dem FA vor der Erstellung eines rechtskräftigen Steuerbescheides für 2023 nicht bereits auffallen müssen, das die Rücklage nicht aufgelöst worden ist? Ganze 9 Monate später fällt es plötzlich auf? :/ Hat sich der Sachbearbeiter die Steuererklärung noch einmal angesehen...oder war es Absicht? Denn so bekommt das FA ja mehr Geld von mir...

    Liegt hier eine Absicht seitens des FA dahinter? :censored: Wie kann ich mich noch wehren?


    Sorry, wenn ich vielleicht falsche Fachbegriffe verwendet haben sollte...

  • Billy 29. September 2025 um 17:51

    Hat den Titel des Themas von „Investionsabzugsbetrag auflösung“ zu „Investionsabzugsbetrag Auflösung“ geändert.
  • Woher soll das FA denn wissen, dass der Tatbestand, die beabsichtigte Anschaffung dieses Gegenstandes, jetzt erfolgt ist?

    Du bist verpflichtet, in Deiner Erklärung zutreffende Angaben zu machen und hast insoweit ggf. eine Steuerverkürzung begangen. Ob wissentlich oder unwissentlich ist nur für etwaige weitere Konsequenzen relevant.

    Also einfach mal zurückhalten und die Konsequenzen aus seinem Handeln tragen. Jeder Verwaltungsakt enthält eine Rechtsmittelbelehrung.

    Im Übrigen kann und darf das Forum keine Steuerberatung leisten. Den Thread schließe ich daher.

  • miwe4 29. September 2025 um 18:14

    Hat das Thema geschlossen.
  • miwe4 29. September 2025 um 18:14

    Hat den Titel des Themas von „Investionsabzugsbetrag Auflösung“ zu „Investitionsabzugsbetrag und dessen Auflösung“ geändert.