Ich brauche bitte Hilfe bei der Eingabe für eine vermietete Eigentumswohnung. Die WISO Steuer WebApp bietet die Möglichkeit, sowohl die gesamten Hausgeldzahlungen unter "Betriebskosten und andere Ausgaben" und dort "Sonstige Kosten" als "Hausgeldzahlungen (WEG-Gebühren) zu erfassen als auch die Aufteilung in "umlagefähige Kosten" und "nicht umlagefähige Kosten" vorzunehmen. Je nach Kombination der Eingaben verändern sich die Steuerergebnisse jedoch stark, obwohl es sich um dieselbe Kostenstruktur handelt. Teilweise werden die umlagefähigen Kosten nicht neutralisiert, sondern wie zusätzliche Werbungskosten behandelt, was zu einer höheren prognostizierten Erstattung führt.
Meiner Meinung nach sollten ENTWEDER (i) "umlagefähige Kosten" und "nicht umlagefähige Kosten" erfasst ODER (ii) nur die Hausgeldzahlungen unter "Sonstige Kosten" eingetragen werden. Ich habe beide Varianten mal eingegeben und die Höhe der prognostizierten Erstattung ist bei sonst gleichen Rahmenbedingungen nahezu identisch. Was sagt das Forum?
Zusätzliche Verwirrung stiften die Hinweise in der WebApp (siehe 2x Screenshots als Anlage). Bei den "umlagefähigen Kosten" heißt es: Wenn diese Aufwendungen über einen Hausverwalter abgerechnet werden, kannst du die Hausgeldzahlungen unter dem Punkt Nicht umlagefähige Kosten erfassen." Bei den "Sonstigen Kosten" heißt es, dass zu diesen beispielsweise folgende Aufwendungen zählen: "Hausgeldzahlungen einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG-Gebühren)."
Kann bitte jemand Licht ins Dunkle bringen? Vielen Dank!