Hallo,
ich zahle an den Kreis 1.200 jährlich nachträglich für die Kosten der Pflegeunterbringung meiner verstorbenen Mutter.
Unter welches Thema und welche Kosten kann ich das absetzen? Danke für die Infos!
Forderungen aus der Pflege verstorbener Mutter
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Necmi -
9. September 2025 um 10:31 -
Unerledigt
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Das sind doch Verbindlichkeiten, die im Rahmen der Erbschaftsteuer abgezogen werden. Im übrigen solltest du hier fachkundigen Rat einholen, ob das ansetzbare Aufwendungen sind oder nicht. Ich könnte mir vorstellen im Rahmen des Unterhaltes, aber für verstorbene Angehörige?
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miwe4
9. September 2025 um 11:09 Hat das Thema aus dem Forum Sonstiges nach Einkommensteuer verschoben. -
Ich glaube, das hat in meinem Fall nichts mit der Erbschaftsteuer zu tun. Als meine Mutter noch lebte, hatte ich für die Aufbringung der Pflegekosten mit dem Kreis ein Darlehnsvertrag abgeschlossen. Die Forderungen daraus zahle ich monatlich zurück. Ich wollte das unter weitere außergewöhnliche Kosten eintragen, bin mir aber nicht sicher.
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Ich wollte das unter weitere außergewöhnliche Kosten eintragen, bin mir aber nicht sicher.
Mir erscheint das durchaus naheliegend. Ein Problem könnte allerdings die zumutbare Eigenbelastung sein.
Ein Erbschaftsteuerthema ist es m. E. nicht.
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Ich wollte das unter weitere außergewöhnliche Kosten eintragen, bin mir aber nicht sicher.
Mir erscheint das durchaus naheliegend.
Das würde ich in diesem Fall ebenso sehen, weil:
... Kosten der Pflegeunterbringung ...
Anders wäre es ggf. bei normaler Heimunterbringung aus sonstigen Gründen.