§32d viel mehr Steuer von FA als ausgerechnet

  • Hallo zusammen, folgendes Problem

    in unserem Steuerbescheid wurden die Kapitalerträge viel Höher besteuert als der WiSo-Sparbuch ausgerechnet hat, Unterschied knapp 200€. Hier kann man in der Software fast nichts falsches eingeben, weil die Belege werden vom FA. übernommen und geprüft mit Papier und Digital Belegen. Wir haben keine Besonderheiten, nur Standard 1230€ Werbungskosten, nichts außergewöhnliches zum Absetzen, sozusagen eine leere Steuererklärung. Kann uns hier jemand einen Tipp geben wie wir die Kapitalsteuer sonst prüfen oder richtig berechnen können.

  • Billy 8. September 2025 um 10:38

    Hat den Titel des Themas von „§32d viel mehr Steuer von FA als ausgerechnet!?“ zu „§32d viel mehr Steuer von FA als ausgerechnet“ geändert.
  • Hallo zusammen, folgendes Problem

    in unserem Steuerbescheid wurden die Kapitalerträge viel Höher besteuert als der WiSo-Sparbuch ausgerechnet hat, Unterschied knapp 200€. Hier kann man in der Software fast nichts falsches eingeben, weil die Belege werden vom FA. übernommen und geprüft mit Papier und Digital Belegen. Wir haben keine Besonderheiten, nur Standard 1230€ Werbungskosten, nichts außergewöhnliches zum Absetzen, sozusagen eine leere Steuererklärung. Kann uns hier jemand einen Tipp geben wie wir die Kapitalsteuer sonst prüfen oder richtig berechnen können.

    Du irrst - das Finanzamt kennt deine Kapitalerträge nicht, nur den freigestellten Betrag. Die Werbungskosten gelten für die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit und haben mit Kapitalerträgen nichts zu tun.

    Was steht denn in der Berechnung? Die Einkünfte nachd § 32d EStG werden gesondert berechnet. Lade bitte einen neutralisierten Screenshot hier hoch, damit man beurteilen kann, was hier vom Programm und was vom Finanzamt abweichend berechnet wurde.

  • Hier kann man in der Software fast nichts falsches eingeben, weil die Belege werden vom FA. übernommen und geprüft mit Papier und Digital Belegen.

    Wie von G5011 schon gesagt, teilen die Banken dem FA keine Kapitalerträge mit und somit sind diese auch nicht abrufbar.
    Die Freistellungsbeträge werden von eingen Banken mitgeteilt, aber nicht durch die Software automatisch übernommen. Insoweit gibt es allenfalls Prüfhinweise.

    Also die erwähnte detaillierte Berechnung der Software hierzu anschauen und Deine Eingaben hinsichtlich der Günstigerprüfung insoweit überprüfen.

  • Danke für eure Hinweise

    das der FA nur die Freibeträge sieht und übermittelt bekommt ist mir bekannt, dafür habe ich dem FA auch eine pdf-Zusammenstellung von allen Kapitalerträgen und bezahlten Steuern mitgeschickt gehabt! Jetzt hat sich herausgestellt dass die FA in BW können noch gar nichts abrufen, z.B. mitgeschickte Belege usw. An sich können die aktuell gar nichts abrufen. Aktuell geht nur direkt per E-Mail. Nicht einmal Einspruch über WiSo mit nachgereichten Belegen ist abrufbar! Man wird nicht einmal informiert, dass was mit Elster übermittelt wird, überhaupt nicht abrufbar ist.

  • genauso habe ich ausdrücklich von FA am Telefon mitgeteilt gehabt! Mir wurde die Poststelle-**@ Mail mitgeteilt, die soll ich verwenden. Über Elster hat man eine Transaktionsnummer, E-Mail ist so eine Sache, man kann die übersehen und in Spam Ordner verschieben.

    Abgeltungssteuer wird zu einer Steuervorauszahlung für die nächste Jahre - habe ich so richtig verstanden!?

  • genauso habe ich ausdrücklich von FA am Telefon mitgeteilt gehabt!

    Du meinst, genau so wurde es Dir mitgeteilt? Kann ich immer noch nicht glauben - ich vermute, daß Ihr Euch da gegenseitig missverstanden habt.

    Warum sollte das gerade im Ländle nicht gehen, was selbst im tiefsten Osten funktioniert? :whistling:

  • Es funktioniert auch im Ländle! Ich reiche seit vielen Jahren nur noch per Elster bei Finanzämtern im Ländle ein (und nicht nur Stuttgart, sondern auch kleinere Gemeinden). Auch Belege nachträglich über Elster (nicht über WISO Steuer, direkt in Elster) kommen an. Man bekommt doch auch direkt eine Bestätigungsmail von Elster bei Einreichung oder Belegen etc.

    genauso habe ich ausdrücklich von FA am Telefon mitgeteilt gehabt! Mir wurde die Poststelle-**@ Mail mitgeteilt, die soll ich verwenden. Über Elster hat man eine Transaktionsnummer, E-Mail ist so eine Sache, man kann die übersehen und in Spam Ordner verschieben.

    Abgeltungssteuer wird zu einer Steuervorauszahlung für die nächste Jahre - habe ich so richtig verstanden!?

    Nein - du hast für 2025 eine Vorauszahlung zu leisten. Die Abgeltungsteuer ist in der Gesamtsumme von 5 TEUR enthalten, abgezogen wurden die Lohnsteuern. Der Rest ist die Vorauszahlung für 2025 - wobei dir hier sicher auch der Zahlungszeitpunkt genannt wurde im Bescheid.

  • Okay, wenn es überall funktioniert... dann habe ich einen sehr guten FA Beamten erwischt der gut drauf war.

    Jetzt zu dem WiSo Sparbuch, ich nutze auch Elster über Sparbuch und nicht Buhl. Belege Abruf auch über Elster. Im Elster Formular wurden alle Kapitalerträge aufgelistet, somit sollte alles im Sparbuch richtig eingetragen und geprüft sein. Trotzdem rechnet mir der Sparbuch die Nachzahlung

    ohne diese Steuer für Kapitalerträge, siehe Screenshot. Woran kann das liegen? Warum muss man die Steuer für Kapitalerträge nicht sofort sondern verteilt in der Zukunft vorausbezahlen?

  • Erstens: dein Foto stammt aus dem Vorauszahlungsbescheid, in dem die Einkünfte für das nächste Jahr antizipiert werden, weil die Vorauszahlungen (Lohnsteuer) im laufenden Jahr nicht ausreichend die Steuerlast gedeckt haben.

    Zweitens: es muss ganz am Anfang die Ermittlung der Steuerlast des laufenden Jahres im Bescheid stehen (auf Seite 1). Dort steht die zu zahlende Summe für das Jahr. Du kannst nicht den Vorauszahlungsbescheid mit der Ermittlung in WISO Steuer direkt vergleichen. Es handelt sich um zwei verschiedene Bescheide.

    Wahrscheinlich wurden von den Einkünften aus Kapitalvermögen keine Kapitalertragsteuern einbehalten, denn diese werden bei der Ermittlung der Zahllast nicht abgezogen. Daher dann die Berechnung der Einkommensteuer auf die Erträge. Ohne genauere Angaben können wir hier nur raten. Frage einen Steuerberater, was hier zu den abweichenden Beträgen führt. Mir ist die errechnete Steuer auf das zu versteuernde Einkommen ohne Kapitalerträge nicht plausibel. Da müsste es in den Erläuterungen (Textteil) noch einiges geben.

  • Jetzt zu dem WiSo Sparbuch, ich nutze auch Elster über Sparbuch ...

    Nein, Du nutzt jetzt WISO Steuer, wie es eben seit einiger Zeit heißt.

    Im Elster Formular wurden alle Kapitalerträge aufgelistet, somit sollte alles im Sparbuch richtig eingetragen und geprüft sein.

    Eingetragen von Dir, was keinerlei Rückschlüsse auf Vollständigkeit oder gar Richtigkeit zulässt.

    ohne diese Steuer für Kapitalerträge, siehe Screenshot. Woran kann das liegen? Warum muss man die Steuer für Kapitalerträge nicht sofort sondern verteilt in der Zukunft vorausbezahlen?

    Es gibt eben auch Kapitalerträge, die nicht der ZASt unterliegen, sondern zwingend im Rahmen der ESt-Erklärung zu erklären sind. Niemand hier kennt die Art Deiner Einkünfte.

    Vielleicht solltest Du künftig einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe hinzuziehen.

  • Auf ausländische Kapitalerträge in manchen Ländern zahlt man keine Steuern. In WiSo-Steuer unter Kapitalerträge, wurden von mir alle Jahressteuerbescheinigungen eingegeben(Zeile7-17 30-34), und alle Ausländische (Zeile 18-33).

    In dieser Steuererklärung kann man nichts falsch eingegeben, Zusammenveranlagung, 2x Lohnsteuerbescheinigungen per Abruf, keine Werbungskosten, unter Sparer und Kapitalanleger alle Kapitalerträge per Abruf sowie teilweise aus den Steuerbescheinigungen einzeln eingetragen -- Fertig und berechnen. 175€ Nachzahlung. Finanzamt will das Doppelte + die 1250€ Steuervorauszahlung für 2025+2026 aufgeteilt! Genau diese Steuervorauszahlung fehlt mir in WiSo-Steuer!? Steuerbescheid Vergleich mit WiSo-Steuer passt 1:1 bis auf die Nachzahlung Differenz von 175€ sowie die Kapitalertragsteuer Unterschied.

    Problem ist mit WiSo-Steuer, dass das Programm rechnet mir diese Vorauszahlung nicht aus.

    Wie neutral sollte man hier posten ist mir nicht so ganz klar?

  • Du bringst hier einige Dinge durcheinander. Deine Frage lautete, warum WISO Steuer weniger Steuerbelastung ausweist als das Finanzamt. Das bezieht sich (zumindest nach dem Verständnis der Antwortenden hier) auf das abgegebene Steuerjahr. Jetzt kommst du mit den Vorauszahlungen, diese sind für ein folgendes Steuerjahr. Hier gibt WISO Steuer in der Regel ganz am Ende bzw. im Fenster einen Hinweis, wie hoch die Vorauszahlungen ausfallen können voraussichtlich. Ist aber nichts, was "in Stein gemeißelt" werden kann.

    Lediglich die Belastung des erklärten Steuerjahres sollte übereinstimmen, wenn alles korrekt eingegeben wurde. Bei Kapitalerträgen aus dem Ausland vermute ich hier, dass du die Anlage AUS nicht ausgefüllt hast und damit vom Programm nicht erkannt wurde, dass es sich um Erträge ohne KapSt handelt und damit die Versteuerung nachträglich zu erfolgen hat.

  • Bei Kapitalerträgen aus dem Ausland vermute ich hier, dass du die Anlage AUS nicht ausgefüllt hast und damit vom Programm nicht erkannt wurde, dass es sich um Erträge ohne KapSt handelt und damit die Versteuerung nachträglich zu erfolgen hat.

    Was verstehst du unter Anlage AUS?

    Was bedeutet nachträglich, ist vielleicht damit die berechnete Vorauszahlung von FA für die Jahre 2025/26 gemeint?

    Die fehlt mir in WiSO-Steuer!?

    Wo ich was eingetragen habe, habe ich mit Zeilen mit angegeben, so ist in WiSO-Steuer gekennzeichnet.

  • In die Anlage AUS gehören z. B. anrechenbare ausländische Steuern oder HInzurechnungsbeträge. Auswählen kann man diese Anlage unter den Weiteren Einkünften,... Es sind praktisch weitere Erläuterungen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen (bei dir, gilt auch für andere Einkunftsarten), die für die Berechnung der Steuer wichtig sind.

    Die Vorauszahlungen sind in der Regel für das/die letzten Quartale 2025 und 2026. Steht aber ganz genau im Bescheid.

  • Ausländische Einkünfte aus Kapitalvermögen gehören nur dann in die Anlage AUS eingetragen, wenn die tarifliche Einkommensteuer Anwendung findet. Das sind Kapitalerträge, die im Inland in die Zeilen 27 bis 34 und 54 der Anlage KAP bzw. die Zeilen 31 bis 34 der Anlage KAP-BET gehören würden. Ausländische Kapitalerträge, die in Deutschland abgeltend besteuert werden, gehören in die Zeilen 19 ff. der Anlage KAP