Wie geringfügige Wirtschaftsgüter per Sofortabschreibung richtig buchen?

  • Hallo,


    1. Wie verbuche ich mein Jahresabo für mein Warenwirtschaftssystem richtig. Ich benutze eine Software aus Österreich und ich beziehe diese netto.

    2. Wie schreibe ich z.B. 2 neu erworbene PC als GWG ab und wie würde ich diese nach der neuen Regelung (digitale Wirtschaftsgüter)abschreiben, wenn die Anschaffungskosten z.B. 1500 Euro pro Gerät wären?

    Alles im SKR03.

    Vielen Dank!!!

  • Billy 7. September 2025 um 17:53

    Hat den Titel des Themas von „Wie geringfügige Wirtschaftsgüter per Sofortabschreibung richtig buchen? Bitte lesen!“ zu „Wie geringfügige Wirtschaftsgüter per Sofortabschreibung richtig buchen?“ geändert.
  • Zwei Hinweise:

    a) bei Österreich sollten sofort alle Glocken läuten im Hinblick auf innergemeinschaftlichen Leistungs- und Warenverkehr. Die Regelungen sind auch hier zu beachten.

    b) Anschaffungskosten von 1.500 Euro bedeutet, dass aktiviert werden muss. Wobei man hier keine generelle Aussage machen kann, da keine Informationen zur Art (jährlich neu zu zahlen in Form von jährlichen Updates oder Einmalanschaffung)