Validierung von E-Rechnungen (MeinBüro Desktop, umsatzsteuerbefreit)

  • Hallo zusammen,

    ich nutze MeinBüro Desktop und habe gerade ein Problem mit der Validierung meiner E-Rechnungen.
    Mein Auftraggeber ist eine soziale Einrichtung und daher umsatzsteuerbefreit.

    Ich habe die Rechnung erstellt und überprüft – leider wird die E-Rechnung als nicht korrekt zurückgemeldet.
    In der Datei heißt es, dass ich die Mehrwertsteuer in der Rechnungszeile einfügen muss.

    Da mein Auftraggeber umsatzsteuerbefreit ist, weiß ich jetzt nicht, wie ich das korrekt umsetzen soll.
    👉 Hat jemand Erfahrung damit? Muss ich den Steuersatz mit 0 % angeben und zusätzlich einen Hinweis auf die Steuerbefreiung einfügen?

    Vielen Dank schon mal für eure Tipps!

    Viele Grüße
    Kuno

  • Billy 5. September 2025 um 14:56

    Hat den Titel des Themas von „Hilfe bei Validierung von E-Rechnungen (MeinBüro Desktop, umsatzsteuerbefreit)“ zu „Validierung von E-Rechnungen (MeinBüro Desktop, umsatzsteuerbefreit)“ geändert.
  • Steckt da nicht ein Denkfehler drin? Wenn Dein Auftraggeber umsatzsteuerbefreit ist, dann heißt das doch nur, dass ER seine Ausgangsrechnungen ohne Umsatzsteuer stellt. Mit Deinen Rechnungen an ihn hat das doch nix zu tun. Du stellst Deine Rechnung ganz normal mit Umsatzsteuer, die Dein Auftraggeber auch brutto zu zahlen hat. Er hat halt den Nachteil, daraus keine Vorsteuer ziehen zu könne, aber das soll nicht Dein Problem sein.

  • Mit Deinen Rechnungen an ihn hat das doch nix zu tun.

    und was ist mit Kunden für die z.B. § 13b UStG (Wechsel der Steuerschuldnerschaft) gilt?

    Davon sagt Kuno in #1 aber nix. Weder von §13b noch 3a (3) 1c oder aus anderen Gründen nicht steuerbaren Leistungen. Er redet von seinem Kunden: einer sozialen Einrichtung, die umsatzsteuerbefreit ist, also vermutlich wegen §4 Nr15 ff UStG.

    Ergo:Kuno schreibt ganz normale Rechnungen mit USt. Außer er ist Kleinunternehmer oder hat seinen Sitz im Ausland oder aus sonstigen Gründen, die aber bei Kunos Unternehmen liegen müssten und von denen er auch nix schreibt.

  • Ich habe die Rechnung erstellt und überprüft – leider wird die E-Rechnung als nicht korrekt zurückgemeldet.
    In der Datei heißt es, dass ich die Mehrwertsteuer in der Rechnungszeile einfügen muss.

    Da mein Auftraggeber umsatzsteuerbefreit ist, weiß ich jetzt nicht, wie ich das korrekt umsetzen soll.

    Was hat eine etwaige Umsatzsteuerpflicht Deiner Ausgangsumsätze damit zu tun, dass der Leistungsempfänger eine soziale Einrichtung und umsatzsteuerbefreit ist? Du hast einen ganz normalen umsatzsteuerpflichtigen Ausgangsumsatz mit ggf. Regelbesteuerung.

  • Mit Deinen Rechnungen an ihn hat das doch nix zu tun.

    und was ist mit Kunden für die z.B. § 13b UStG (Wechsel der Steuerschuldnerschaft) gilt?

    Vom Wechsel der Steuerschuldnerschaft i.S. dieser Vorschrift bei Umsätzen an gemeinnützige Vereine habe ich zumindest noch nichts gelesen.

  • ...

    mir ging es um die pauschale Aussage

    Wenn Dein Auftraggeber umsatzsteuerbefreit ist, dann heißt das doch nur, dass ER seine Ausgangsrechnungen ohne Umsatzsteuer stellt. u.s.w. .....

    wenn der Auftraggeber nach §4 u.s.w UStG -befreit ist, hat er Anspruch auf eben so eine RG ohne ausgewiesene USt.

    Und wenn ich eine solche e-Rechnung nach ZUGFeRD 16931 ohne Umsatzsteuer (BT-Feld 119) stelle egal ob an Ärzte Heilpraktiker, Künstler,Baureiniger oder Bauunternehmer, muss ich den Grund dafür in den BT-Felder 151 + 152 angeben.

  • wenn der Auftraggeber nach §4 u.s.w UStG -befreit ist, hat er Anspruch auf eben so eine RG ohne ausgewiesene USt.

    Nochmals: Nein, das hat er nicht, denn das ist für den Leistenden und die Prüfung seiner USt-Pflicht absolut irrelevant. Der Leistende hat seinen Umsatz ganz normal nach den Regeln des UStG zu beurteilen und ggf. eben einen Umsatz nach dem Regelsteuersatz.

    Außerdem ist kein "Unternehmer" nach § 4 UStG von der Umsatzsteuerpflicht befreit, sondern allenfalls unter diese Vorschrift fallende Ausgangsumsätze eines Unternehmers können aufgrund der Regelungen in dieser Vorschrift steuerfrei sein.

  • ...

    mir ging es um die pauschale Aussage

    Wenn Dein Auftraggeber umsatzsteuerbefreit ist, dann heißt das doch nur, dass ER seine Ausgangsrechnungen ohne Umsatzsteuer stellt. u.s.w. .....

    wenn der Auftraggeber nach §4 u.s.w UStG -befreit ist, hat er Anspruch auf eben so eine RG ohne ausgewiesene USt.

    Und wenn ich eine solche e-Rechnung nach ZUGFeRD 16931 ohne Umsatzsteuer (BT-Feld 119) stelle egal ob an Ärzte Heilpraktiker, Künstler,Baureiniger oder Bauunternehmer, muss ich den Grund dafür in den BT-Felder 151 + 152 angeben.

    Ich empfehle dir dringend, endlich einmal die Steuergesetze mit Sinn und Verstand zu erlernen oder solche Sätze in einem öffentlichen Forum zu unterlassen. Dir ist ja nicht einmal die grundlegende Voraussetzung des UStG bekannt - er richtet sich an die Leistenden und gilt für die von diesen ausgeführten Umsätze. Der Empfänger ist nur im Rahmen von § 13b UStG zu berücksichtigen, wenn es darum geht, ob die laut Gesetz vorhandene Umsatzsteuerpflicht übergeht auf den Empfänger. Ändert nichts an der grundlegenden Aussage, dass die Umsätze des Liefernden maßgebend sind zur Beurteilung der Steuerpflicht und der Höhe der Steuer.