Wirtschaftsgüter abschreiben

  • Hallo lle,

    ich habe als Gewerbetreibender ein paar Fragen zur Abrschreibung von Wirtschaftsgütern wo ich im Moment nicht ganz schlau werde daraus:

    1.

    Kann man Wirtschaftsgüter mit Restwert 0€ in der Tabelle bei „Anzusetzen“ bzw. der unteren Meldung einfach aus der Tabelle löschen?

    2.

    Für mich nicht ganz nachvollziehbar für z.B. zwei gleiche Computerteile (minimaler Preisunterschied aufgrund Dollarwechselkurs), gleicher Abschreibungslaufzeit (5 Jahre) und fast identischen Anschaffungswert, warum in der Tabelle bei „Anzusetzen“ doch ganz andere Werte enthält. Kann mir jemand sagen, welche Abschreibungssystematik dahinter steckt?

    3.

    Entstehen möglicherweise Nachteile in der Gesamtabschreibungssumme je nach Entscheidung für Sofortabschreibung oder über mehrere Jahre verteilt oder bleibt die Summe gleich, allerdings als Teilbeträge über die Jahre verteilt?

    4.

    Bei Eingabe taucht immer wieder die Meldung auf. Kann man in der Gesamtabschreibungstabelle grundsätzlich unterschiedlich entscheiden - entweder für 1) mehrere Jahre ansetzen und wiederum gleichzeitig für andere Einträge wo ich mich für 2) Sofortabschreibung entscheide oder darf die Tabelle für sämtliche Wirtschaftsgüter entweder nur 1) oder 2) enthalten?

    5.

    Was sagt diese Meldung aus, dass insgesamt für das Wirtschaftsgut über die verbleibenden Jahre nur noch 8€ abgeschrieben werden, oder das in diesem Jahr (Veranlagungsjahr) 8€ abgeschrieben werden und möglicherweise im Folgejahr ein anderer Wert drinstehen wird?

    6.

    Ich habe ein paar Wirtschaftsgütereinträge von 2022 wie oben zu sehen mit 1 Jahr Nutzungsdauer. Bei diesen reduziert sich nicht die angezeigte Summe der Tabelle bei „Anzusetzen“, d.h. werden möglicherweise nicht abgeschrieben. Ist das möglich?

    7.

    Klicke ich das Kontrollkästchen an, akzeptiere ich die Meldung und es ändert sich nichts an meinem Eintrag. Funktioniert die Abschreibung für das Wirtschaftsgut trotzdem, oder sagt diese Meldung aus, dass das Wirtschaftsgut sonst grundsätzlich nicht abgeschrieben wird?

    Wo und wie kann ich solche Wirtschaftsgüter mit „direkt als Aufwand berücksichtigen“ eintragen/definieren? Ich finde dieses separate Menü/Unterpunkt bzw. Auswahlmöglichkeit nicht…!?


    Danke vorab

  • ein Teil für 32,99 als WG anlegen :rolleyes:

    mache Dir mal Gedanken darüber

    Zitat

    Wirtschaftsgüter bis 250 Euro (ohne Umsatzsteuer) werden sofort abgeschrieben. Bei Wirtschaftsgütern, der Anschaffungskosten oder Herstellungskosten zwischen 251 Euro und 800 Euro liegen, kann zwischen Sofortabschreibung und Sammelposten gewählt werden.

  • miwe4 13. August 2025 um 15:41

    Hat das Thema geschlossen.
  • Bitte keine derartigen Sammelthreads, damit die Forumssuche auch künftig noch sinnvoll nutzbar bleibt. Und genau diese Forumssuche sollte man gemäß Forenregeln vor dem Einstellen eines neuen Posts auch nutzen. Wenn danach dann wirklich noch eine Frage offen bleibt, bitte für jedes Problem einen eigenen Thread eröffnen.

    Du solltest einmal eine eingehende steuerliche Erstberatung bei einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe ins Auge fassen.