Hi! Momentan bin ich noch als Arbeitnehmer im Angestelltenverhältnis beim jetzigen Arbeitgeber beschäftigt - daher stelle ich noch Frage 1. Ich werde im weiteren Jahresverlauf Ende November 2025 aus dem Beschäftigungsverhältnis austreten, daher Frage 2 bis 5. Ich freue mich auf eure positiven Rückmeldungen, die mir helfen, die richtige Eingaben in WISO Steuer zu machen bzgl. meiner konkreten Fragen
- Steuererklärung: Oftmals steht für Arbeitszimmer oder Home-Office der Hinweis, man könnte direkt die ganze Pauschale von 1290€ ansetzen - geht das wirklich oder muss ich akribisch die einzelnen Tage dokumentieren und wo treffe ich die Auswahl für die Pauschale?
- Ich habe in meinem regulären Beschäftigungsverhältnis als Arbeitnehmer (Angestellt) einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und erhalte eine Abfindung im März 2026 ausgezahlt. Da diese versteuert wird, hatte ich die Möglichkeit diese nach der günstigeren 1/5-Regelung sowie gebündelt ausgezahlt zu erhalten und zu besteuern. Wann (welches Jahr) bzw. in welcher Steuerklärung selektiere ich die „1/5-Regelung“, sowie „Bündelung (falls Auswahl möglich/notwendig)“ und wo sind die Eingaben in WISO Steuer zu tätigen? Kann ich dies prinzipiell mit den mir bekannten Informationen (Abfindungssumme) selber vornehmen oder ist dringend empfohlen bei der Auswahl/Angabe einen Steuerberater hinzuziehen (aus welchen Gründen auch immer)?
- Kann man anfallenden Steuern bei einer Abfindungszahlung mit Verlusten aus Kapitalgeschäften (Aktien) verrechnen, um so die Höhe der gesamten zu zahlenden Steuern im Jahr der Abfindungszahlung zu senken, oder ist das prinzipiell nicht möglich, da unterschiedliche Einkunfts-/Steuerarten?
- Da mein Arbeitsverhältnis endet, muss ich KV-Beiträge zukünftig selber bezahlen und werden nicht mehr über einen Arbeitgeber (Monatsentgelt) abgeführt und bezahlt. Muss ich die selbstgezahlten Beiträge an KV in WISO eingeben? Wo können Angaben für zusätzliche Vorauszahlungen/vorausgezahlten Krankenkassen-/Pflegeversicherungsbeiträge gemacht werden?
- Was passiert mit den darüber hinaus laufenden Abschreibungen für getätigte Ausgaben/Werbungskosten im Angestelltenverhältnis, wenn zum Zeitpunkt November 2025 der Unternehmensaustritt/Beendigung des Angestelltenverhältnis erfolgt? Sind Abschreibungen für Ausgaben, die über mehrere Jahre Dauer laufen dann nach Unternehmensaustritt unwirksam und die Kosten können nicht mehr abgeschrieben werden? Ist eine Umstellung in WISO sinnvoll und möglich, so dass der Restbetrag noch in der Steuererklärung nächstes Jahr abgeschrieben werden können? Muss ich dann eine besondere Einstellung aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in WISO 2026 vornehmen, wenn ja – wo und was?
Beste Grüße