Von Zusammenveranlagung zu Einzelveranlagung

  • Liebe Community,

    ich habe leider ein (aus meiner Sicht) großes Problem. In den letzten 10 Jahre habe ich die gemeinsame Steuererklärung immer als Zusammenveranlagung abgegeben (entsprechende Empfehlung von WISO).


    Aktuell bin ich bei der Finalisierung der Steuererklärung für 2024 - WISO empfiehlt nun die "Einzelveranlagung mit Antrag auf hälftige Aufteilung".

    Person A: 85.000 € Jahresbrutto (Steuerklasse III)

    Person B: 35.000 € Jahresbrutto - inkl. 17.000 € Abfindungszahlung in 2024 vom ehemaligen AG (Steuerklasse V)

    Bisherige Steuervorauszahlungen pro Jahr ca. 900 €

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    Bei der Einzelveranlagung mit Antrag auf hälftige Aufteilung resultiert voraussichtliche eine Erstattung von ~ 2.000 € - aber gekoppelt an ca. 3.400 € Steuervorauszahlung pro Quartal ab Q3 2025.

    Bei der Zusammenveranlagung resultiert voraussichtliche eine Erstattung von ~ 250 € - aber gekoppelt an ca. 300 € Steuervorauszahlung pro Quartal ab Q3 2025.


    Ich bin ziemlich verzweifelt, da ich so eine Situation noch nicht hatte und nicht weiß, was ich machen soll - mein Schmerz sind die prognostizierten Vorauszahlungen bei Einzelveranlagung mit Antrag auf hälftige Aufteilung. Wie kann / sollte man hier agieren? Vorab mit dem FA sprechen, Situation schildern oder in den saure Apfel beißen und die Zusammenveranlagung wählen? Oder ist das eventuell auch Quatsch mit der hohen Vorauszahlung, da es ja voraussichtlich eine einmalige Sache mit der Einzelveranlagung, aufgrund der Abfindung aus 2024 ist?

    Kann man der Software an dieser Stelle zu 100% vertrauen bzgl. der Empfehlung?


    Vielen Dank vorab für eure Antworten.

  • Die Software ist auf zutreffende Angaben Deinerseits angewiesen, dann rechnet sie auch richtig. Überprüfen kannst Du Deine Angaben nur selber. Ansonsten bleiben nur die steuerberatenden Berufe.

  • Und bei der Beurteilung, welche Veranlagungsart für den Veranlagungszeitraum die günstigste Veranlagungsart ist, sind die Vorauszahlungen doch ohnehin irrelevant. Es geht um den aktuellen Veranlagungszeitraum und darauf bezog sich meine Antwort.