Datenexport nach Jahresabschluss

  • Billy 3. August 2025 um 11:54

    Hat den Titel des Themas von „Datenexport“ zu „Datenexport nach Jahresabschluss“ geändert.
  • Die Datenübernahme sollte für den Steuerberater sein, der sie für weitere Steuermeldungen benöigt.

    sowas macht man ja auch vor Festschreiben, dass der StBer. noch Nachbuchungen u. Änderung vornehmen kann.

    Da ich nicht mit EÜR&Kasse arbeite kann ich nicht sagen ob der Abschluss rückgängig gemacht werden kann. (Sollte aber möglich sein. evt. hilft das Handbuch da)

    Ansonsten musst Du nach einem Backup suchen welches vor dem Festschreiben gemacht wurde (Daten wieder herstellen)

  • Auch nach dem Festschreiben muss ein Datenexport möglich bleiben - schon, weil unter Umständen auch ein Betriebsprüfer einen Export haben möchte.

    Festschreiben bedeutet nur, dass keine neuen Buchungen mehr erfolgen können. Auswertungen sollten möglich sein (und sind es auch in der kleineren Schwester WISO Steuer).