WISO Steuer: EÜR anlegen als Kleinunternehmer mit Reverse Charge Verfahren

  • Hallo zusammen,

    ich bin Kleinunternehmer und habe in WISO die EÜR angelegt (über das entsprechende Modul). Dabei wird ganz am Ende des Menüs gefragt, ob ich umsatzsteuerpflichtig bin oder nicht. Ich hätte ganz selbstverständlich "nein" ausgewählt. Das Hilfemenü besagt aber, dass ich auf "ja" setzen muss, wenn ich Leistungen nach §13b UStG beziehe (was bei mir der Fall ist). Ich beziehe bspw. Software as a Service (Shopify), was wiederum als Reverse-Charge-Verfahren abgerechnet wird.

    Bei der Abgabe der EÜR steht dann aber bei der Frage "Lag eine Kleinunternehmerschaft nach § 19 UStG vor?" "nein" und ich kann es nicht ändern. Ich bin aber mit definitiv innerhalb der Grenzen und möchte auch weiterhin die Regelung in Anspruch nehmen. Hätte ich doch (entgegen der Anweisung des Hilfemenüs) die Frage mit "ja" beantworten müssen?

    Für mich wirkt das gerade inkonsistent, daher wäre ein Rat von außen hilfreich.

    Vielen Dank vorab!

    Viele Grüße,

    Florian

  • lavender

    ich bin Kleinunternehmer

    da gilt revcharg nicht

    woher hast du denn diese Weisheit? Lies bitte den § 13b Abs. 5 UStG ganz durch! Dort steht explizit, dass die Regelungen auch bei Kleinunternehmern gelten (unter anderem gelten die Vorschriften auch für private Käufe, was den wenigsten Unternehmern wohl bekannt ist).

    Auch ein Kleinunternehmer ist eine Unternehmer und es gibt keine Ausnahme im Abs. 5. Die Kleinunternehmerregelung ist beschränkt auf Umsätze und Bezüge in Deutschland. Sie kann die EU-Regelung nicht außer Kraft setzen. Das Problem ist, dass keine Vorsteuer gezogen werden kann, das wird aber mit dem entsprechenden Steuerschlüssel in WISO Steuer abgedeckt.

    Flo512 Ich habe diesen Fall selber nicht, die Angaben sind korrekt. Für solche Bezüge gibt es gesonderte Konten, hast du diese gefunden? Diese müssten auch bei Kleinunternehmern vorhanden sein (ich bin umsatzsteuerpflichtig).

  • Danke für Eure Antworten.

    G5011 Die Konten habe ich danke. Ich bin nur verwirrt wegen der Angabe beim Anlegen der EÜR vs. der Anzeige bei der Abgabe. Ich will nur nicht in die Umsatzsteuerpflicht wechseln, zumal ich auch keine Dienstleistungen & Waren mehr aus dem Ausland beziehe. Ich habe inzwischen gesehen, dass die Betriebseinnahmen in der falschen Zeile des Elster Formulars eingegeben werden, wenn ich bei der Anlage der EÜR-Datei eine Umsatzsteuerpflicht deklariere.

    Ich überlege, die EÜR neu zu erstellen, leider sind jedoch bereits alle Buchungen festgeschrieben, da ich die Umsatzsteuervoranmeldungen für jene Einkäufe bereits abgegeben habe.

  • Hast du möglicherweise das falsche Konto erwischt? Innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen werden leider immer beim Wareneingang gezeigt, das ist so von Datev im Standardkontenrahmen vorgegeben. Wenn du das nicht willst, musst du über die Kontenverwaltung die Zuordnung manuell anpassen - geht. Ich habe igLeistungen im Bereich der 4-er Konten zugeordnet, da ich als Freiberufler keine Waren kaufe.