Gewerbesteuer - Steuerlicher Gewinn / Verlust oder Jahresüberschuss/-fehlbetrag

  • Hallo,

    nach ewigen Diskussionen mit einer Freundin würde ich es jetzt hier versuchen, endgültig zu klären:

    Welcher Betrag aus der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung wird für die Gewerbesteuererklärung übernommen? Der Betrag, welcher bei "Steuerlicher Gewinn / Verlust" angegeben ist oder der Betrag, der bei Jahresüberschuss/-fehlbetrag (nach Zurechnungen der Gewerbesteuer) angegeben ist?

    Es wäre schön, wenn wir das hier klären könnten. Vielen Dank schon mal.

    Grüße

    Gisela

  • Moin Gisela,

    eigentlich übernimmst Du keinen dieser beiden Beträge eins zu eins in die Gewerbesteuererklärung. Du nimmst aus der Bilanz die Summe V als Grundlage für die Gewerbesteuerberechnung.
    Dafür ist dann aber natürlich nicht nur § 7 GewStG maßgeblich und anzuwenden.

    Gruß

    Chris

  • Aus der Bilanz wird überhaupt nichts übernommen - was für ein Unsinn. Es gilt immer noch die GuV als Grundlage. Und hier sagt § 7 GewStG ganz klar:

    Gewerbeertrag ist der nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes oder des Körperschaftsteuergesetzes zu ermittelnde Gewinn aus dem Gewerbebetrieb, der bei der Ermittlung des Einkommens für den Erhebungszeitraum (§ 14) entsprechenden Veranlagungszeitraum zu berücksichtigen ist.

    ....

    Der nach § 5a des Einkommensteuergesetzes ermittelte Gewinn einschließlich der Hinzurechnungen nach § 5a Abs. 4 und 4a des Einkommensteuergesetzes und das nach § 8 Absatz 1 Satz 3 des Körperschaftsteuergesetzes ermittelte Einkommen gelten als Gewerbeertrag nach Satz 1.


    chris wie kommst du hier auf die Summe V aus der Bilanz?

  • Und was willst du damit aussagen? Der Gewinn aus Gewerbebetrieb (und nur darum geht es in der Frage von Gisela) nach § 7 GewStG ist anzusetzen. Alles andere sind dann Veränderungen, die nach der Übernahme aus der GuV vorzunehmen sind.

    Das hat aber nichts mit der Übernahme aus der GuV zu tun, sondern sind gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen, was man ja auch aus der Einkommensteuer mit dem IAB etc. kennt

  • chris wie kommst du hier auf die Summe V aus der Bilanz?

    Moin,

    wenn Du den Unternehmer nutzen würdest, würdest Du wissen, wie der Unternehmer das auflistet und auch meine Antwort verstehen ;)
    Ist doch ein User-helfen-User-Forum. Also beziehe ich mich auch auf die benutzte Software.

    Und was willst du damit aussagen? Der Gewinn aus Gewerbebetrieb (und nur darum geht es in der Frage von Gisela) nach § 7 GewStG ist anzusetzen

    Genau das hat lavender doch gesagt. :)

  • Hier zur Veranschaulich noch ein Foto.


    Hallo,

    irgendwie bin ich jetzt auch nicht schlauer als vorher. Ich hab bei dem Ausdruck der Bilanz von der Software "Unternehmer" keine Summe V.

    Ich hatte gefragt, welche Summe ich von der in dem Bilanzausdruck enthaltenen Gewinn und Verlustrechnung als Grundlage für die Gewerbesteuer nehmen soll (als Programm für die Gewerbesteuererklärung verwende ich Steuer 2024): Jahresüberschuss/-fehlbetrag ODER Steuerlicher Gewinn / Verlust (dieser Betrag ist ja höher, da hier die GewSt hinzugerechnet wurde). Im Programm soll "Gewinn aus Gewerbebetrieb vor Anwendung des § 7 Satz 4 GewStG" eingetragen werden. Welcher Betrag muss dann hier rein? Betrag von Jahresüberschuss/-fehlbetrag ODER Betrag von Steuerlicher Gewinn / Verlust?

  • Leider auf den höheren "Steuerlichen Gewinn / Verlust" - die Gewerbesteuer wird in der GuV als "Steuern vom Einkommen und Ertrag" abgezogen und wird dann für die steuerliche Ermittlung als Zurechnung wieder oben drauf addiert.