Immobilie in Ausland verkauft - Falsche Warnung?

  • Hi

    Kurzer Kontext zu meinem Anliegen: Ich habe eine Immobilie in Schweden mit Gewinn verkauft (innerhalb der Spekulationsfrist, 2018 erworben). Diese wurde von mir die ersten 4 Jahre privat genutzt, aber die letzten zwei Jahre vermietet. Laut DBA mit Schweden wird der Gewinn in Schweden versteuert und in D von der Einkommenssteuer freigestellt, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.

    Nun zu meiner Frage: In WISO habe ich den Gewinn als steuerfreie ausländische Einkünfte in der Anlage AUS (Zeile 29-50) erfasst - da Steuer in Schweden abgegolten, die Anrechnung auf den Progressionsvorbehalt erfolgt in WISO korrekt. Bei der abschließenden Prüfung der Steuererklärung gibt WISO allerdings eine Warnung "Ausländische Einkünfte nach § 23 EStG eingetragen aber keine Eintragungen im Bereich private Veräußerungen" - sprich Anlage SO wird gefordert. Dort definiert man aber meines Wissens nur Einkünfte, die in D einkommenssteuerpflichtig sind - was ja in meinem Fall laut DBA mit Schweden nicht vorliegt.

    Die Ausfüllhilfe zur Anlage AUS der bayrischen Staatsregierung bestätigt ebenfalls "Wenn Einkünfte aufgrund eines DBA im Inland steuerfrei sind, dürfen diese nicht in den Anlagen zur Einkommensteuererklärung enthalten sein (ausgenommen Anlagen N und N-AUS)" - also auch keine Anlage SO wie von WISO gefordert.

    Ist das also ein "Bug" in WISO, dass trotzdem die Anlage SO gefordert wird? Ich habe probeweise den Veräußerungsgewinn in Anlage SO ebenfalls eingegeben, dann wird in WISO natürlich die volle deutsche Einkommenssteuer nach §23 EStG berechnet (also nicht korrekt, da DBA nicht berücksichtigt). So möchte ich das natürlich nicht einschicken, da ich mir nicht sicher bin, inwieweit das FA die Steuererklärung gemäß dem DBA korrigiert und die von WISO berechnete deutsche Einkommenssteuer auf den Veräußerungsgewinn wieder revidiert. "Worst case" wird das nicht getan und ich sitze da mit falschem/viel zu hohem Steuerbescheid.

    Ich tendiere dazu, die Warnung von WISO zu ignorieren und nur die Anlage AUS mitzuschicken (falls die Anwendung dies zulässt).....eventuell hatte hier ja jemand schonmal ein ähnliches Problem.

    Viele Grüße und danke schonmal!

  • Billy 27. Juli 2025 um 14:18

    Hat den Titel des Themas von „Immobilie in Ausland verkauft - "Bug bzw. falsche Warnung" in WISO??“ zu „Immobilie in Ausland verkauft - Falsche Warnung?“ geändert.
  • Ah, sorry - hätte ich dazu schreiben sollen: Benutze die Web-Version von WISO Steuer, also keine Software/App. Man kann den Haken als "gelesen" setzen für die Warnung. Ich muss mal testen ob ich es so einschicken kann.

    Trotzdem ist der Hinweis auf die Notwendigkeit der Anlage SO in meinen Augen irreführend und nicht korrekt für diesen Fall.

  • Danke für deine Antwort. Den Verweis auf Anlage SO sehe ich in Anlage AUS nirgends (?), deshalb verstehe ich auch nicht woher WISO den Bezug nimmt. Auch wenn es von der Sache her Sinn macht, da man in SO in dieser Angelegenheit ja lediglich die Gewinne aufschlüsselt. Leider kann man jedoch nirgends auf die Steuerfreistellung gemäß DBA verweisen, sprich die Steuerberechnung in der Erklärung ist nicht korrekt. Falls das FA das einfach so durchwinkt hat man den Salat mit falschem Steuerbescheid. Da liegt in meinen Augen der Hund begraben.

  • Ja, da schon. Dort trägt man allerdings Einkommen mit gegebenefalls ausländischen Quellensteuern ein, die bei der deutschen Einkommenssteuer angerechnet werden. Das DBA mit Schweden zum Beispiel sieht aber Steuerfreistellung in D bei Veräußerung der Immobilie in Schweden vor, bis auf den Progressionsvorbehalt. Das gehört dann meiner Meinung nach hier rein - und dort gibt es keine Verweise auf Anlage SO, da die deutsche Einkommenssteuer davon nicht tangiert ist (Musterbetrag im Bild):