Verlustvortrag wurde nicht beantragt

  • Hallo zusammen,

    ich habe bereits meinen Steuerbescheid für 2023 erhalten und Einspruchfrist ist abgelaufen - das nur schonmal vorab.

    Dennoch ist mir nun aufgefallen, dass ich zwar positive "Einkünfte" und positive "Summe der Einkünfte" habe, aber sowohl der "Gesamtbetrag der Einkünfte" als auch "Einkommen / zu versteuerndes Einkommen" negativ ist/war. Ich befinde mich im Zweitstudium und habe daher einige Werbungskosten, denen nur etwas Kapitaleinkünfte gegenüber stehen. Kein sonstiges Einkommen.

    Frage 1: warum hat WISO keine "Feststellung des Verlustvortrages" beantragt, obwohl das anscheinend automatisch passieren soll? Auf dem Bogen "Hauptvordruck ESt 1 A" ist das Häkchen nur bei "Einkommensteuererklärung" gesetzt und nicht bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags".

    Frage 2: wie kann ich in der jetzigen Steuererklärung sicherstellen, dass der Verlustvortrag beantragt wird? Unter "Sonstige Angaben" und "Verlustvortrag" finde ich einige Zeilen, aber keine Möglichkeit ein Häkchen zu setzen und auch eine längere Recherche in Hilfe, Chatbot oder Web hat mir keine Antwort geliefert.

    Ich hatte recherchiert, dass der "Gesamtbetrag der Einkünfte" relevant ist für einen Verlust. Stimmt das? Oder könnte es doch "Summe der Einkünfte" sein? Das wäre der einzige Grund, warum das vielleicht doch kein Fehler meiner WISO Software gewesen wäre.

    Vielen Dank vorab!

  • Frage 1: warum hat WISO keine "Feststellung des Verlustvortrages" beantragt, obwohl das anscheinend automatisch passieren soll?

    Weil vorrangig der Verlustrücktrag zu prüfen ist und Du wahrscheinlich keinen anderweitigen Antrag gestellt hast.

    Frage 2: wie kann ich in der jetzigen Steuererklärung sicherstellen, dass der Verlustvortrag beantragt wird?

    Punkt 1 klären.

  • Billy 22. Juli 2025 um 13:55

    Hat den Titel des Themas von „Verlustvortrag wurde nicht beantragt - korrekt? wo könnte ich das in WISO anpassen?“ zu „Verlustvortrag wurde nicht beantragt“ geändert.
  • Weil vorrangig der Verlustrücktrag zu prüfen ist und Du wahrscheinlich keinen anderweitigen Antrag gestellt hast.

    ah, verstehe, der Verlustrücktrag wäre der erste Schritt. Nein, einen anderen Antrag für Verlustvortrag scheine ich nicht gestellt zu haben. Insofern habe ich keinen zweiten Bescheid erhalten.

    Nun aber dennoch meine Frage, ich möchte ja diesen Antrag für den Verlustvortrag stellen und finde den Punkt in der Eingabemaske nirgends. Wenn WISO das nicht automatisch macht, dann muss ich das ja irgendwo eintragen können? Wo?

    Vielen Dank

  • Nun aber dennoch meine Frage, ich möchte ja diesen Antrag für den Verlustvortrag stellen und finde den Punkt in der Eingabemaske nirgends. Wenn WISO das nicht automatisch macht, dann muss ich das ja irgendwo eintragen können? Wo?

    Verlustvortrag wird automatisch gestellt, wenn die Bedingungen erfüllt sind.

    Den Verlustrücktrag kann man beeinflussen:

  • Ich wollte mich nochmal melden und auflösen :)

    Nach Rückfrage beim Finanzamt habe ich erfahren, dass es zwar einen negativen Gesamtbetrag der Einkünfte gab, aber tatsächlich keinen "vortragsfähigen Verlust", sondern dass sich das negative Einkommen nach Abzug des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende ergab.

    Das hätte ich auf dem Bescheid erkennen können aber ich war einfach verwirrt von der Vielzahl unterschiedlicher Einkünfte und deren Zwischensummen.

    Danke dennoch für eure Hinweise!