Hallo,
ich habe zum 30.04.2024 mein Nebengewerbe aufgegeben und abgemeldet. Bisher habe ich meine Gewinnermittlung per EÜR mit WISO Steuer gemacht.
Vom Finanzamt hatte ich letztes Jahr schon einen Fragebogen bekommen und musste dort auch den Aufgabegewinn eintragen. Den hatte ich seinerseits auch schon ermittelt (Warenwerte / Teilwerte die ich privat übernehme und natürlich den Geldbestand am 30.04.2024) und dem FA auch die Aufstellung mit übermittelt.
Meinen Verständnis nach müsste ich jetzt in WISO Steuer:
- eine EÜR erstellen für den Zeitraum 01.01 - 30.04.2024 mit
- Lag ein Rumpfwirtschaftsjahr vor? Ja mit obigen Zeitraum
- Wurde der Betrieb im Wirtschaftsjahr beendet: Ja
- den Aufgabegewinn (aus obiger Aufstellung) bei Gewerbebetriebe -> Veräußerungen eintragen
- das landet dann in der Anlage G Zeile 67
Wäre das im ersten Schritt schon einmal grundlegend richtig?
Ich lese im Zusammenhang mit der Betriebsaufgabe immer mal wieder Auflösegewinn und Auflösebilanz und so wirklich klar ist mir nicht, ob hier nicht sogar das gleiche gemeint ist (dann würde es dem FA ja schon vorliegen), da es teilweise synonym genannt wird.
Letztlich würde es dann noch bedeuten:
- das in der EÜR "Wurde in diesem Wirtschaftsjahr die Gewinnermittlungsart gewechselt" mit Ja beantwortet werden muss
- und bei "Hinzurechnung und Abrechnung bei Wechsel der Gewinnermittlungsart" etwas eingetragen werden muss
Da ich aus 2024 keine offenen Forderungen und auch keine Verbindlichkeiten habe, wäre hier meinem Verständnis nach 0 € einzutragen; allerdings quittiert dieses das Programm mit der Fehlermeldung "Für die elektronische Abgabe darf die Bezeichnung nicht alleine stehen".
Aus den Vorjahren (22/23) habe ich noch offene minimale Forderungen, aber das Geld werde ich nie sehen - da kann ich mir vorstellen dass es für die obige Zeile / Abschlussbilanz relevant ist.
Bin ich soweit korrekt mit meinem Annahmen, oder bin ich völlig auf dem Holzweg?
Danke und Gruß
Thomas