Hallo zusammen,
ich habe ein kleines Problem mit der Erfassung einer ausgezahlten einmaligen Kapitalauszahlung aus einer Direktversicherung (Abschluss vor 2005) in 2024 bei einem Rentner seit 08.2023.
Es existiert eine Abrechnung Brutto/Nettobezüge seitens des ehemaligen Arbeitsgebers für einen Monat in 2024. Unter Lohnart 264 steht Kapitalauszahlung (mjhrl) und dann der Betrag.
Sofern ich den Beleg vom Finanzamt automatisch einlesen lasse, steht der Betrag in der Rubrik Arbeitnehmer/Lohnsteuerbescheinigungen/Dauer des Arbeitsverhältnisses dann Bruttolohn 0,00. Öffne ich das Feld dann folgt unter Punkt 9. Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre der ausgezahlte Nettobetrag. Unter Berufsgruppe: Altersrentner/Betriebsrentner. Dann "meckert" das Programm weil keine Tätigkeit ausgewählt wurde, da keine von den 3 Möglichkeiten zutreffend ist.
Jetzt habe ich gesehen das unter der Einkünfte-Position Rentner ein Punkt lautet "Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen. Und unter der laufenden Nummer der Leistungsmitteilung 1. Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag, einem Pensionsfond/kasse oder einer Direktversicherung steht und man hier einen Betrag eintragen kann.
Jetzt ist meine Verwirrung komplett?
Daher meine Frage: Wo muss der einmalig ausgezahlte Betrag denn nun korrekt eingetragen werden? Kann es auch sein das der automatische Beleg seitens des Programms falsch zugeordnet wird?
Danke