Steuer auf Kapitalerträge max 25% ? ( + Soli + Kirchensteuer )

  • Das ist die Regel lt. § 48 EStG. Es gibt ein paar Ausnahmen (z. B. bei wesentlicher Beteiligung), aber die Kapitalertragsteuer (als abgeltende Abzugsteuer an der Quelle) beträgt 25% + SolZ + ev. KiSt.

    Die Steuer wird in der Regel nicht mit anderen Einkünften verrechnet, da Abzugsteuer. Wenn du einen Durchschnittsteuersatz unter den 25% hast, lohnt sich die Angabe in der Einkommensteuererklärung und Antrag auf Günstigerprüfung.