Geteilte AfA bei Vermietung einer Immobilie nach Kauf einer bis dahin selbstgenutzungen Immobilie

  • Guten Tag zusammen,

    die AfA für meine in 2023 teilentgeltlich erworbene Immobilie (Bj. 2012) wurde vom Finanzamt bemängelt. Ich wurde darauf hingewiesen, dass für den unentgeltlich erworbenen Teil der Immobilie die AfA des Rechtsvorgängers fortgeführt werden müsse. Diese müsse getrennt von der AfA für den entgeltlich erworbenen Teil geführt werden. Da die Immobilie bis zum Rechtsübergang selbst genutzt wurde, existiert hierfür keine AfA . Das ist aber mein kleinstes Problem: Ich verzweifele gerade daran, dass ich WISO Steuer gar keine zwei getrennten Abschreibungen (unterschiedliche Laufzeiten) darstellen kann. Oder stelle ich mich blöd an?

    Danke für Eure Unterstützung, OJ

  • Da die Immobilie bis zum Rechtsübergang selbst genutzt wurde, existiert hierfür keine AfA .

    AfA läuft immer, ist während der Selbstnutzung nur eben nicht abziehbar (außer anteilig Arbeitszimmer etc.).

    Das ist aber mein kleinstes Problem: Ich verzweifele gerade daran, dass ich WISO Steuer gar keine zwei getrennten Abschreibungen (unterschiedliche Laufzeiten) darstellen kann.

    Da bleibt nur, die AfA manuell einzutragen und die jeweiligen Berechnungsgrundlagen dem FA im Rahmen der ergänzenden Angaben zur Erklären zu erläutern.

  • Wobei sich mir die Frage stellt, wer den anderen Teil der Immobilie besitzt. Da muss es ja noch einen anderen Eigentümer gegeben haben, wenn es erst 2023 zu einem teilentgeltlichen Erwerb geführt hat. Das ist für die Ermittlung der (nicht absetzbaren) AfA ab 2012 nicht unerheblich.

  • Wobei sich mir die Frage stellt, wer den anderen Teil der Immobilie besitzt. Da muss es ja noch einen anderen Eigentümer gegeben haben, wenn es erst 2023 zu einem teilentgeltlichen Erwerb geführt hat.

    Wieso das denn? Bau/Erwerb Erblasser 2012, Erbe und teilentgeltlicher Erwerb 2023.

  • Auch bei einer Scheidung kann teilentgeltlicher Erwerb vorliegen

    Es handelt sich um eine Schenkung - im Sinne einer vorgezogenen Erbschaft.

    Da bleibt nur, die AfA manuell einzutragen und die jeweiligen Berechnungsgrundlagen dem FA im Rahmen der ergänzenden Angaben zur Erklären zu erläutern.

    Also die zweite AfA komplett händisch. Oh man, genau das hatte ich gehofft, mir mit WISO zu ersparen :wacko: So selten dürfte der Vorgang nicht sein, als das man das nicht in der Software abbilden könnte/sollte.

    Vielen Dank für die Unterstützung :thumbsup:

    Einmal editiert, zuletzt von OJHH (14. Juli 2025 um 16:30)

  • Der Vorgang ist relativ selten, aber Du kannst ja beim Support einen Verbesserungsvorschlag machen. Rechnen lässt sich die zweite AfA ja problemlos in einem fiktiv angelegten zweiten Fall. Lässt sich dann ja auch leicht als PDF speichern und der richtigen Datei beim Versand anhängen.