Guten Tag zusammen,
die AfA für meine in 2023 teilentgeltlich erworbene Immobilie (Bj. 2012) wurde vom Finanzamt bemängelt. Ich wurde darauf hingewiesen, dass für den unentgeltlich erworbenen Teil der Immobilie die AfA des Rechtsvorgängers fortgeführt werden müsse. Diese müsse getrennt von der AfA für den entgeltlich erworbenen Teil geführt werden. Da die Immobilie bis zum Rechtsübergang selbst genutzt wurde, existiert hierfür keine AfA . Das ist aber mein kleinstes Problem: Ich verzweifele gerade daran, dass ich WISO Steuer gar keine zwei getrennten Abschreibungen (unterschiedliche Laufzeiten) darstellen kann. Oder stelle ich mich blöd an?
Danke für Eure Unterstützung, OJ