Wird der Steuerbescheid nicht mehr postalisch vom Finanzamt versendet?

  • Hallo zusammen,

    ich habe am 04. Juli folgende E-Mail von steuerWelt@buhl.de erhalten:

    Gute Nachrichten vom Steuer-Versand!

    Das Finanzamt hat die Steuererklärung von Max Mustermann bearbeitet. Der Steuerbescheid für 2024 steht bereit.

    Prüfen Sie jetzt, ob das Finanzamt etwas gestrichen hat:

    1. Öffnen Sie die Steuererklärung 2024 in Ihrer WISO Steuer-Software.
    2. Rufen Sie "Steuerbescheid prüfen" auf.

    In allen vorhergehenden Jahren habe ich, nachdem ich die E-Mail von Buhl erhalten habe, innerhalb von wenigen Tagen von meinem Finanzamt den "richtigen" Steuerbescheid per Post zugeschickt bekommen. Diesen habe ich dann nochmal auf Richtigkeit geprüft und zu meinen Unterlagen im Ordner abgeheftet.

    Dieses Jahr habe ich aber vom Finanzamt erstmalig keine Post erhalten (da ich von der Deutschen Post immer eine Vorankündigung erhalte, kann ich mit großer Wahrscheinlichkeit ausschließen, dass der Steuerbescheid nicht auf dem Postweg abhanden gekommen ist).

    Frage: Gab es evtl eine Steuerreform, wo Finanzämter nunmehr bei rein digitaler Einreichung der Steuererklärung via WISO Steuer/ Elster, etc. keinen Steuerbescheid per Post mehr versenden?

    Soweit ich informiert bin ist aber nur der schriftliche Steuerbescheid vom Finanzamt der rechtlich bindende und der Abruf via WISO Steuer nicht wirklich bindend?

    Ich werde bei meinem Finanzamt mal anrufen, wollte mich aber vorher schon mal informieren, ob es hier eine Änderung gab.

    Danke für eure Rückmeldungen.

  • Ja, das meinte ich ja in meinem Anfangspost. Rechtlich bindend ist doch nur der ausgedruckte Steuerbescheid.

    Ich habe weder der Steuerbescheid in Papierform noch als .PDF Datei erhalten. Deshalb gehe ich davon aus, dass beim Finanzamt etwas schief gelaufen ist.

    Wenn jemand schon den Abruf des Steuerbescheides als .pdf Datei eingerichtet hat: Wer ist der Absender? Das zuständige Finanzamt?

  • Ansender des Einkommensteuerbescheids sollte immer das örtlich zuständige Wohnsitzfinanzamt sein. Ob ein digitaler Bescheid beantragt wurde kannst Du aus Deiner Software ersehen. Sollte einer beantragt worden sein, ist dieser in jedem Fall in Deinem Elster-Account zu finden. Papierbescheide können übrigens, wie jede andere Post, auch einmal auf dem Weg zu Dir verloren gehen.

  • Das ist doch nur der Abruf der Bescheiddaten.

    Nö, wenn im ELSTER-Konto der PDF-Bescheid aktiviert ist, dann läuft darüber auch der Abruf des PDF-Bescheids.

    Ja, das meinte ich ja in meinem Anfangspost. Rechtlich bindend ist doch nur der ausgedruckte Steuerbescheid.

    Nein, auch der PDF-Bescheid.

    Ansender des Einkommensteuerbescheids sollte immer das örtlich zuständige Wohnsitzfinanzamt sein.

    Ist nicht so bzw. war es zumindest im letzten Jahr nicht so:

  • Nö, wenn im ELSTER-Konto der PDF-Bescheid aktiviert ist, dann läuft darüber auch der Abruf des PDF-Bescheids.

    Hat @Steuerpflicht aber doch nicht, deshalb mein Screenshot, wie es mutmaßlich aussehen könnte.

    Ist nicht so bzw. war es zumindest im letzten Jahr nicht so:

    Ich ging und gehe vom postalischen Absender aus und da wird im Bescheid selber immer das den Bescheid erteilende Wohnsitz-FA genannt. Die Emails kommen selbstverständlich nicht vom FA selber, da wohl in keinem FA noch eigene Bescheide gerechnet und gedruckt werden.

  • Hat Steuerpflicht aber doch nicht, deshalb mein Screenshot, wie es mutmaßlich aussehen könnte.

    Trotzdem stimmt Dein Satz so für sich genommen nicht.

    Ich ging und gehe vom postalischen Absender aus

    Ich nicht. Für mich war klar, daß es um den Absender der E-Mail geht. Wer im Bescheid-PDF als Absender steht, ist doch eigentlich in dem Zusammenhang egal.