Abbildung GbR-Gründung in WISO-Steuer

  • Hallo zusammen,

    mein Bruder und ich haben im September 2024 eine eGbR gegründet, deren Tätigkeit seit Anfang 2025 auf die Verwaltung einer Eigentumswohnung bezogen ist (Kauf der elterlichen Mietwohnung, um der Gefahr einer Eigenbedarfsklage zu begegnen).

    Im Steuerjahr 2024 fielen für die eGbR sowie die Vorbereitung des Immobilienerwerbs nur Ausgaben an:

    • eGbR-Gründung, Anmeldung sowie Eintragung in das Gesellschaftsregister in Höhe von A Euro.
    • Notarielle Erstellung des Wohnungskaufvertrags mit Auflassung sowie Grundschuldbestellung in Höhe von B Euro.
    • Kontoführungsgebühren in Höhe von C Euro.

    Um das Konto der eGbR bereits vor der Kreditzahlung zu befüllen, hatten mein Bruder und ich auf das eGbR-Konto zunächst einen Betrag D in gleicher Höhe überwiesen und danach die o.g. Ausgaben getätigt. Nun soll das Ganze in WISO Steuer steuerlich abgebildet werden.

    Hierzu habe ich für die eGbR zunächst die Feststellungserklärung mit den "Allgemeinen Angaben" erstellt. Im Reiter "Vermietung und Verpachtung" ist mir nun aber unklar, wie ich vorgehen soll. Da 2024 noch keine Mieteinnahmen angefallen sind (die Kaufabwicklung erfolgte erst 2025), dürften die meisten Unterreiter weitgehend blanko bleiben. Sind die o. g. Kostenpositionen in Höhe von A, B, C EUR als Sonderwerbungskosten in Ansatz zu bringen? Muss ich auch eine EÜR erstellen, in der dann der Betrag D (x2) auftaucht oder reicht allein die Darstellung des Verlusts als Summe?

    Ich hoffe, ich konnte den Sachverhalt einigermaßen verständlich darstellen und bin für Ihre/Eure Mithilfe sehr dankbar!

    Vielen Dank vorab.

    Viele Grüße

    GbRGruender

  • miwe4 13. Juli 2025 um 12:59

    Hat das Thema geschlossen.
  • Erst einmal solltest Du klären, was der Kosten Anschaffungskosten darstellt und über die AfA ab Übergang Besitz, Nutzungen und Lasten zum Tragen kommt und was vorweggenommene Werbungskosten.

    Im Übriegn würde ich dringendst zur Inanspruchnahme einer eingehenden steuerlichen Erstberatung raten. Dem Forum jedenfalls ist eine Steuerberatung nach dem Steuerberatungsgesetz nicht gestattet.

    Auch bitte keine derartigen Sammelthreads, damit die Forumssuche künftig noch sinnvoll nutzbar bleibt. Und genau diese Forumssuche sollte man gemäß Forenregeln vor dem Einstellen eines neuen Posts auch nutzen. Wenn danach dann wirklich noch eine Frage offen bleibt, bitte für jedes Problem einen eigenen Thread eröffnen.