Abgabe ELSTER Fehler: Gewinn (Verpachtung Ackerland) des im Kalenderjahr beginnenden Wirtschaftsjahres fehlt

  • Hallo,

    ich habe (neben anderen) Einkünfte aus Verpachtung von Ackerland. Das Geschäftsjahr des Betriebs ist das Kalenderjahr. Ich habe die laufenden Einkünfte eingetragen. Alle Zeichen stehen auf grün.

    Bei der Abgabe per Elster bekomme ich aber folgende Fehlermeldung:

    "Es wurde der auf den Veranlagungszeitraum 2024 entfallende Gewinn nach §4 Absatz 1 oder Absatz 3 EStG angegeben, aber der Gewinn nach §4 Absatz 1 oder Absatz 3 EStG des im Kalenderjahr beginnenden Wirtschaftsjahres fehlt (1. Anlage L).

    Diesen Fehler müssen Sie vor der Abgabe korrigieren."

    Das macht doch keinen Sinn, es gibt auch kein Feld, wo ich das eintragen kann da ich ja das Wirtschaftsjahr gleich dem Kalenderjahr gewählt habe.

    Ich bin für jede Hilfe dankbar.

    Gruß

    Martin

  • Billy 11. Juli 2025 um 11:22

    Hat den Titel des Themas von „Programm-Probleme mit Geschäftsjahr = Kalenderjahr bei Abgabe der Einkommensteuer im Bereich Verpachtung Ackerland & Grünland - Einkünfte“ zu „Abgabe ELSTER Fehler: Gewinn (Verpachtung Ackerland) des im Kalenderjahr beginnenden Wirtschaftsjahres fehlt“ geändert.
  • Anlage L)

    dann solltest Du einmal die Anleitung zu Anlage L lesen.

    Steht da doch

    Zitat von Anleitung

    Wirtschaftsjahr ist bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft der Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. Juni des Kalenderjahres (§ 4a Abs. 1 Nr. 1 EStG). Bei Betrieben mit einem Futterbauanteil von 80 % und mehr der Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung kann als Wirtschaftsjahr der Zeitraum vom 1. Mai bis zum 30. April, bei reiner Forstwirtschaft der Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. September und bei einem reinem Weinbaubetrieb der Zeitraum vom 1. September bis zum 31. August als Wirtschaftsjahr bestimmt werden (§ 8c Abs. 1 EStDV).

    u.s.w.

  • ich habe (neben anderen) Einkünfte aus Verpachtung von Ackerland.

    Ich habe auch Einkünfte aus der Verpachtung von Ackerland. Die stammen aber nicht aus einem ruhenden landwirtschaftlichen Betrieb, sondern aus einer Stückländerei. Der landwirtschaftliche Betrieb ist nämlich schon zu Lebzeiten meines Vaters aufgegeben worden. Ich muss meine Einkünfte deshalb in der Anlage V-Sonstige erklären und nicht in der Anlage L.

  • Die stammen aber nicht aus einem ruhenden landwirtschaftlichen Betrieb, sondern aus einer Stückländerei. Der landwirtschaftliche Betrieb ist nämlich schon zu Lebzeiten meines Vaters aufgegeben worden.

    Das ist aber, zumindest derzeit, nicht gefragt und auch nicht als Sachverhalt angegeben.

  • Hallo Lavender, Charlie49 und miwe4,

    herzlichen Dank für eure Antworten. Ihr habt vermutlich Recht mit euren Kommentaren, aber der Fehler lag woanders und natürlich teilweise bei mir.

    Die Fehlermeldung war verlinkt mit meinen Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft, deshalb habe ich dort den Fehler gesucht.

    Aber den tatsächliche Fehler hatte ich bei den Einnahmen meiner Frau gemacht. Dort hatte ich zwar anteilige Einnahmen, aber keine Einnahmen fürs ganze GJ. Ein offensichtlicher und ziemlicher blöder Fehler. Aber die falsche Verlinkung hat mich im Dunkeln tappen lassen.

    Liebe Grüße