Einkommensteuererklärung - Riesterrente

  • Moin,

    vielleicht kann mir jemand aus dem Forum weiterhelfen, da ich Serviceline von Wiso nicht steuerlich beraten darf und die Idee hatte, die Frage mal im Forum zu stellen.

    Meine Frau bekommt seit dem 1.10.24 eine Riesterrente. Die Zahlen aus dem Steuerabruf und der Bescheinigung passen zusammen. Jetzt gibt es von dem Anbieter eine weitere Bescheinigung nach §92 EStG für 2024, bei der die gutgeschriebene Zulage etwas höher ausfällt und des Weiteren werden erhaltene und zurückgezahlte Zulagen für die Kinder (also eher junge studierende Erwachsene im Alter von 26 und 29 Jahren im Steuerjahr 2024) für das Jahr2023 sowie zurückgezahlte Zulagen für 2021 und 2022 ausgewiesen. Lt. SteuerGPT müssen diese Beträge angegeben werden. Man soll die Eingaben im Programm bei allgemeinen Ausgaben->Altersvorsorge->Riester machen. Allerdings finde ich dort keine Felder.

    Ich habe daher 2 Fragen in die Runde:

    1. wenn die erhaltene Zulage in der Bescheinigung nach §92 EStG etwas höher ausfällt als der Datenabruf und die dazu vorliegende Bescheinigung in Papier, ignoriere ich dann die Bescheinigung nach $92?

    2. wie gehe ich mit den Zahlen zu den erhaltenen, bzw. zurückgezahlten Beiträgen in der selben Bescheinigung nach $92 vor?

    Vielleicht hat ja jemand eine gute Idee oder Hinweis.

    Besten Dank

    PJ


  • miwe4 8. Juli 2025 um 12:44

    Hat den Titel des Themas von „EkSt-Erklärung - Riesterrente“ zu „Einkommensteuererklärung - Riesterrente“ geändert.
  • wozu gibt es sonst so ein Forum, wenn es für solche Fragen nicht mal eine grobe Richtung ohne Anspruch auf Gewähr gibt oder ist das Forum nur dafür da - wie viele andere Foren auch - sich mit den neuesten Errungenschaften zu brüsten? Dafür braucht man kein Forum, das sieht man an jeder Straßenecke

  • Das Forum ist dazu dann, anderen Anwendern bei der Bedienung des Programms zu helfen! Und deine Frage hat mit Programmbedienung nullkommanichts zu tun. Steuerliche Frage darf nur jemand machen, der hierzu befugt ist, so steht es im StBG.

  • wozu gibt es sonst so ein Forum, wenn es für solche Fragen nicht mal eine grobe Richtung ohne Anspruch auf Gewähr gibt

    Es ist ein Anwender-helfen-Anwender-Forum im Umgang mit der Software aus dem Hause Buhl und eben keine Steuerberatung!

    Und auf dieser Grundlage gibt es hier ein Menge zu fragen und wird dann auch geholfen.

  • Billy 8. Juli 2025 um 21:47

    Hat das Thema geschlossen.