WISO Steuer ermittelt höheres zu versteuerndes Einkommen 2024 als der BMF-Einkommensteuerrechner

  • Guten Tag.

    Ich habe meine gesamten Informationen zur Einkommensteuerermittlung 2024 in WISO Steuer eingegeben und wollte vor dem Versand zur Sicherheit überprüfen, ob sich das Ergebnis von WISO-Steuer mit dem des BMF Steuerrechner deckt. Tut es leider nicht!

    - Bei einem im Splittingtarif zu versteuernden Einkommen von 27084 Euro errechnet WISO-Steuer eine festzusetzende Einkommensteuer von 658 Euro.

    - Der BMF Steuerrechner hingegen gibt für 2024 - ebenfalls im Splittingtarif - bei gleichem zu versteuernden Einkommen eine festzusetzende Einkommensteuer von 550 Euro aus.

    Gibt es dafür eine Erklärung? Kann mir jemand einen Tip dazu geben?

    Vielen Dank für Euere Unterstützung.

  • wollte vor dem Versand zur Sicherheit überprüfen, ob sich das Ergebnis von WISO-Steuer mit dem des BMF Steuerrechner deckt. Tut es leider nicht!

    Das kann ich bestätigen.

    vom zu versteuernden Einkommen ausgehend., decken sich zwar die % Sätze (durchschnittlicher Steuersatz & Grenzsatz), aber die Festsetzung weicht extrem ab - von Wiso berechnet, ist sie um 50% höher.

    Also kann's auch nicht an der Progression liegen, eine einheitliche Formel muss schließlich grundlegend angewendet worden sein.

    Ich habe die ESt Erkärung mit einem Vermerk eingereicht, das die von meiner Steuersoftware berechnete geschuldete ESt nicht dem Betrag entspricht der vom BMF ermittelt worden ist.

    Ich habe es schon erlebt das Sachbearbeiter zu meinen Gunsten korrigieren. Das interne System wird die Berechnung korrigieren, da nur die Inputdaten übernommen werden dürften, nicht die endgültige Kalkulation. Aber bin spekulativ hier!

    Details:

    ESt wurde über Lohnsteuerabgaben und Vorauszahlungen (S) geleistet. Wobei €5,000 (S) noch nicht besteuert waren. Bei einem Satz von D 17,9% / G 30,98%.

    Wiso berechnet eine Nachzahlung von €2836. Und auch sonst gab es keine nachzuzahlende Steuer.


    Hören wir dazu etwas von den Wiso Produkt Experten?

    Viele Grüße

  • Ich habe die ESt Erkärung mit einem Vermerk eingereicht, das die von meiner Steuersoftware berechnete geschuldete ESt nicht dem Betrag entspricht der vom BMF ermittelt worden ist.

    Wozu das denn? Dem Finanzamt interessiert nicht, was Dein Steuerprogramm ausrechnet.

    Ich habe es schon erlebt das Sachbearbeiter zu meinen Gunsten korrigieren. Das interne System wird die Berechnung korrigieren, da nur die Inputdaten übernommen werden dürften, nicht die endgültige Kalkulation. Aber bin spekulativ hier!

    Es werden natürlich nur Deine Eingaben übertragen. Es wird Dir doch angezeigt, was per ELSTER übertragen wird ("Ans Finanzamt gesendete Daten".

    Hören wir dazu etwas von den Wiso Produkt Experten?

    Kein Ahnung, was Du da von wem hören willst, aber wenn Du den Support Kontakt haben möchtest, so mußt Du diesen direkt kontaktieren. Hier ist nur ein Anwender-helfen-Anwender-Forum, nicht der offizielle Support.

  • ... Festsetzung weicht extrem ab - von Wiso berechnet, ist sie um 50% höher.

    Ernsthaft? :censored:

    Ich habe es schon erlebt das Sachbearbeiter zu meinen Gunsten korrigieren. Das interne System wird die Berechnung korrigieren, da nur die Inputdaten übernommen werden dürften, nicht die endgültige Kalkulation. Aber bin spekulativ hier!

    Aber so etwas von spekulativ. Kein Bearbeiter kann irgendeine Steuerberechnung korrigieren. Er prüft die von Dir erklärten Besteuerungsgrundlagen auf Schlüssigkeit und ggf. auch auf Richtigkeit und führt die Veranlagung dann entsprechend durch. Alles andere passiert dann mittels der amtlichen und für alle gültigen maßgeblichen Steuertabellen.

  • Danke fürs Feedback,, scheint zu bestätigen, dass:

    - die Steuerberechnung auf Grund eingereichter Angaben von der FA EDV selbständig berechnet wird (einhergehend mit der Prüfung einer Erklärung)

    - der Wiso Support eventuell eine genauere Aussage über die Diskrepanz der Festsetzung geben kann.

    Beruhend auf der Annahme das jeweilige Angaben korrekt sind, sowie nur die zu versteuernde Summe herangezogen wird, sollte es vermutliche eine eindeutige Erklärung für den Unterschied geben.

    Viele Grüße

  • Ich weiß nicht, wo Du hier Zustimmung zu Deinen in unseren Augen unzutreffenden Annahmen siehst. Die in dem Raum gestellten Differenzen resultieren üblicherweise aus Anwenderfehlern. Ich persönlich habe in zig Jahren der Nutzung der Software nur Differenzen im Centbereich erlebt.

  • die Steuerberechnung auf Grund eingereichter Angaben von der FA EDV selbständig berechnet wird (einhergehend mit der Prüfung einer Erklärung)

    Natürlich! Was sonst? :whistling:

    der Wiso Support eventuell eine genauere Aussage über die Diskrepanz der Festsetzung geben kann.

    Wenn er Deine Eingaben kennt.

  • Die in dem Raum gestellten Differenzen resultieren üblicherweise aus Anwenderfehlern.

    Um diese auszuschliessen geht es ja um den errechneten Betrag basierend auf dem "zu versteuernden Einkommen". Dieser ist in beiden Fällen gleich und so sollte auch das Ergebnis ausfallen. Auf diese Tatsache wurde von niemand bisher reagiert.

    Danke, ich wende mich an den Support.

  • Das z.v.E ist bei der Ermittlung der festzusetzenden ESt doch nicht alles. Buhl nutzt dieselben amtlichen Steuertabellen wie alle anderen auch. Und das FA hat auch keine anderen Tabellen als die amtlich vorgegebenen. Und zur Not kann man sich die festzusetzende ESt nach den maßgeblichen Vorschriften des EStG auch selber ausrechnen. Dazu muss man nur in die entsprechenden Vorschriften des EStG schauen.