hallo, habe mit programm e st e erstellt, abgegeben und erhielt heute den hinweis, der bescheid sei da. sitze bereits 50 minuten am rechner und suche den bescheid. bitte um hilfe.............
programmfrage
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Siseba -
5. Juli 2025 um 15:55 -
Unerledigt
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und suche den bescheid.
dann hänge halt nochmal 1Tag dran.
Ist das jetzt so wichtig?
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und erhielt heute den hinweis, der bescheid sei da.
Steht da nicht eher:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrte Damen und Herren,
für Sie wird von Ihrem Finanzamt bzw. Ihrer Finanzbehörde (...) über das Verfahren ELSTER in Kürze eine verschlüsselte Datei mit allen wesentlichen Bescheiddaten zur Einkommensteuerfestsetzung 20xx zur Abholung bereitgestellt.
Sie können diese Datei ab dem xx.xx.20xx nur über die entsprechende Funktion Ihrer Software, mit der Sie die Steuererklärung übermittelt haben, abrufen! Informieren Sie sich ggf. bei dem Hersteller dieser Software.
Sollten Sie die Daten nicht abholen, so werden diese nach 6 Monaten automatisch gelöscht.
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail - bitte antworten Sie nicht an diese Mailadresse.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Finanzamt / Ihre Steuerverwaltung
Oder steht da:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben in die Bekanntgabe des oben bezeichneten Bescheids durch Bereitstellung zum elektronischen Abruf eingewilligt. Dieser Bescheid steht ab sofort zum elektronischen Abruf bereit. Bitte nutzen Sie hierfür das von Ihnen verwendete Steuerprogramm/-portal. Der Bescheid gilt am vierten Tag nach Absendung dieser Benachrichtigung als bekannt gegeben (§ 122a Abs. 4 Satz 1 der Abgabenordnung). Die einmonatige Einspruchsfrist für den zum Abruf bereitgestellten Bescheid beginnt somit grundsätzlich mit Ablauf des vierten Tags nach Absendung dieser Benachrichtigung. Eine zusätzliche Übersendung auf dem Postweg findet nicht statt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bescheid nicht zeitlich unbegrenzt zum elektronischen Abruf bereitgestellt wird.
Dies ist eine maschinell erzeugte E-Mail - bitte antworten Sie nicht an diese E-Mail-Adresse.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Finanzverwaltung
In dem Fall auch einmal im Elsterportal in Deinen Account schauen.
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miwe4
5. Juli 2025 um 16:29 Hat das Thema aus dem Forum Einkommensteuer nach WISO Steuer (ab 2023) verschoben.