Schaden Versicherung in Hausverwaltung

  • Als Anfänger brauche ich Unterstützung. Wir hatten in unserer WEG einen Schaden der über Wohngebäude-

    versicherung abgewickelt wurde. Die Erstattung war gleich hoch wie die Handwerkerrechnung. Wie ist hier der

    Buchungsvorgang ?

  • Inhaltlich:

    Wenn die Reparaturkosten bereits komplett von der Versicherung übernommen wurden (bei einem Objekt, in dem keine Umsatzsteuer relevant ist wovon ich bei privaten Mietern ausgehe) erstattet die Versicherung den Bruttobetrag der Rechnung. somit haben die Eigentümer keine Kosten zu tragen.

    Und wenn die Versicherung den Rechnungsbetrag komplett erstattet, kann kein Eigentümer die Reparaturkosten geltend machen ! Das wäre Steuerhinterziehung oder war das falsch ausgedrückt ?


    Ich würde das folgendermaßen handhaben:

    Reparaturrechnung Handwerker ganz normal auf dem Reparaturkonto als Ausgabe

    Die Erstattung der Versicherung auf dem gleichen Reparaturkonto als Gutschrift unter Angabe im Text, dass das die Erstattung der Versicherung ist.