EÜR 2024: Buchung von AfA-Anschaffungen

  • Liebe Forengemeinde,

    ich bin leider absoluter Neuling in den Themen Selbstständigkeit, Steuer (selbst) machen und WISO. Falls das das falsche (Unter-)Forum ist, bitte ich auf Verweis in das richtige.

    Folgende Situation:
    Ich gebe gerade alle Daten für die EÜR 2024 für unsere Kleinunternehmer-GbR in das entsprechende Modul ein. Unter anderem gab es in 2024 die Anschaffung eines Laptops >1.000€. Unter Anlagevermögen konnte ich alle Daten passend eingeben, allerdings fehlt das Konto für Betriebseinrichtungen (410) bei der Auswahl, wenn ich den Umsatz zuordnen will und sehe sonst auch keine andere sinnvolle Zuordnung. Habe ich da irgendetwas missverstanden?

    Viele Grüße & Danke

    Tobias Sendel

  • Ich bitte um Entschuldigung für die falsche Formulierung

    Genau, als Wirtschaftsgut Abschreibung über drei Jahre

    Eingabe im Modul EÜR. Bei der Erfassung des Wirtschaftsguts war das Kto 410 auch verfügbar und ich meine, auch in der Kundenverwaltung nachgesehen zu haben und dort gesehen, dass dieses Konto aktiv war.

    Trotzdem konnte ich es bei der Buchung da nicht auswählen (und eine manuelle Eingabe von 410 wurde gelöscht).

    Ich bin gerade unterwegs, wenn ich später wieder am PC bin, werde ich noch mal nachsehen und auch Screenshots hier einstellen

  • und eine manuelle Eingabe von 410 wurde gelöscht

    du solltest Buchungsart "freie Buchung" wählen.

    Es öffnet sich auch gleich der Anlageassistent der Dich weiter führt.

    Die Neuregelung bzgl. AfA ist bekannt?

    Zitat

    Nunmehr dürfen nach dem Bund-Länder-Beschluss vom 19.1.2021 Computerhardware und Software seit dem 1.01.2021 sofort in voller Höhe abgeschrieben werden.

  • Computer würde ich auch nicht unter 410 erfassen! Eher Büroausstattung. Es handelt sich sicher nicht um eine Betriebseinrichtung (die Definition ist im EStG bzw. den Kommentaren und Richtlinien dazu) nachlesbar.

  • Computer würde ich auch nicht unter 410 erfassen! Eher Büroausstattung. Es handelt sich sicher nicht um eine Betriebseinrichtung (die Definition ist im EStG bzw. den Kommentaren und Richtlinien dazu) nachlesbar.

    Wird aber programmseitig bei beiden Konten angeboten:

    Und richtet sich dann begrifflich wohl eher nach den benannten Örtlichkeiten/Räumlichkeiten. Und ein Laptop ist ja ohnehin sehr flexbil hinsichtlich seines Standortes.