Miteinnahmen von einer Immobilie in Südafrika

  • Hallo in die Runde,

    ich habe eine Immobilie in Südafrika durch die ich dort Mieteinnahmen generiere. Diese sind dort versteuert worden.

    Trotzdem muss ich diese ja bei der deutschen Steuer als schon gezahlt angeben.

    Soweit habe ich es bei der Anlage AUS angegeben. Einkommenquelle: Vermietung und bei enhalten in habe ich V85 gefunden ( bebautes Grundstück)- ist das soweit richtig??

    Und dann gebe ich an, was ich eingenommen und was ich an Steuern bezahlt habe...richtig?

    Dann geht das Südafrikanische Steuerjahr bis zum 28.2. und nicht wie bei uns ende des Jahres. Dadurch ist eigentlich immer eine leichte überschneidung. Kennt sich jemand damit aus? Steuerberater war auch etwas ratlos.

    Herzlichen Dank

    Dorothee

  • Wir dürfen hier keine Steuerberatung machen, aber ein paar Hinweise sollten möglicherweise schon helfen:

    - bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gilt in Deutschland § 11 EStG, d.h. nur gezahlte Beträge werden berücksichtigt (Ausnahmen: laufende Beträge wie die Mieten etc., diese können bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen vor oder nach dem Stichtag noch im zutreffenden Jahr angesetzt werden)

    - ein in einem anderen Land abweichendes Steuerjahr ist für die deutsche Erklärung irrelevant, da § 11 EStG

    - du musst im Endeffekt den "Gewinn/Verlust" aus der Vermietung angeben - wie detailliert, hängt auch etwas davon ab, welche Formulare hierzu benötigt werden

  • Billy 24. Juni 2025 um 09:40

    Hat das Thema geschlossen.
  • Und die ausländischen Einkünfte sind natürlich nach deutschem Recht zu ermitteln und Besteuerungszeitraum ist das Kalenderjahr.

    Steuerberater war auch etwas ratlos.

    Der aber der richtige Ansprechpartner ist, denn dem Forum ist eine Steuerberatung nach dem Steuerberatungsgesetz nicht gestattet.